Ende Oktober 2019 wurden im Amtsblatt der Europäischen Union (L 279/25) die neuen Schwellenwerte für die Vergabe öffentlicher Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge sowie für Wettbewerbe veröffentlicht. Hintergrund ist, dass die Europäische Kommission die Schwellenwerte alle zwei Jahre überprüft. Ab dem 1.1.2020 gelten folgende geänderte ‑ niedrigere – Schwellenwerte (ohne MwSt):