Das Thema Digitalisierung und somit auch der Begriff Building Information Modeling (BIM) ist eines der Zukunftsthemen der Baubranche.
BIM bezeichnet eine kooperative Arbeitsmethodik, mit der auf der Grundlage digitaler Modelle eines Bauwerks die für seinen Lebenszyklus relevanten Informationen und Daten konsistent erfasst, verwaltet und in einer transparenten Kommunikation zwischen den Beteiligten ausgetauscht oder für die weitere Bearbeitung übergeben werden.
Die EU-Kommission hatte am 16.11.2016 mitgeteilt, dass sie die Bundesrepublik Deutschland wegen der Aufrechterhaltung der verbindlichen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagen werde. Die Klage ist am 23.6.2017 beim EuGH eingelegt und die Klageschrift der Bundesregierung am 28.6.2017 zugestellt worden. Die Rechtssache wird unter dem Aktenzeichen Kommission/ Deutschland C-377/17 geführt. Am 7.11.2018 fand die mündliche Verhandlung vor der mit fünf Richtern besetzten Vierten Kammer statt, an der für die BAK Vizepräsident Prof. Niebergall als Beobachter teilnahm. Der Generalanwalt kündigte für den 30.1.2019 seine Schlussanträge an. Diese sind auf den 28.2.2019 verschoben worden. Mit einer Entscheidung des EuGH ist voraussichtlich frühestens im zweiten Quartal 2019 zu rechnen.
Vermerk (PDF-Dokument, 172.1 KB) über die mündliche Verhandlung vor dem EuGH am 7.11.2018.