Nach dem Referentenentwurf des BMWi vom 7.8.2020 hat am 16.9.2020 das Bundeskabinett den Verordnungsentwurf zur Änderung der HOAI beschlossen. BAK, BIngK und AHO sehen weiterhin Verbesserungsbedarf. Zwar wird in der Verordnungsbegründung ausgeführt, dass ein auf Grundlage der HOAI-Regelungen und unter Anwendung der Orientierungswerte ermitteltes Honorar angemessen ist und die Orientierungswerte einen Beitrag zur Gewährleistung der Planungsqualität leisten sollen. Der Verordnungstext selbst bringt beides aber nach wie vor nur unzureichend zu Ausdruck. Dies wurde bereits im Zusammenhang mit der Änderung des Gesetzes zur Regelung von Ingenieur- und Architektenleistungen (ArchLG) angemahnt. BAK, BingK und AHO haben am 6.10.2020 hierzu Stellung genommen.
Die Erste Verordnung zur Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure vom 16.9.2020 finden Sie
hier (PDF-Dokument, 206.3 KB).
Die Stellungnahme von BAK, BIngK und AHO vom 6.10.2020 zum Regierungsentwurf der Ersten Verordnung zur Änderung der Honorarordnung zur Regelung für Architekten und Ingenieure (HOAI-Änderungsverordnung) finden Sie
hier (PDF-Dokument, 334.6 KB).