Die 91. Bundeskammerversammlung verabschiedet Compliance-Papier der Architektenkammern zu Planungswettbewerben und Mehrfachbeauftragungen
Mit großer Mehrheit hat die 91. Bundeskammerversammlung der Bundesarchitektenkammer am 14.9.2018 ein Compliance-Papier der Architektenkammern zu Planungswettbewerben und Mehrfachbeauftragungen verabschiedet.
Ziel ist es, der Architektenschaft, aber auch den Auftraggebern und der Öffentlichkeit insgesamt die Bedeutung geregelter Planungswettbewerbe sowie bei Mehrfachbeauftragungen eine angemessene Vergütung bewusst zu machen.
„Architekteninnen und Architekten aller Fachrichtungen sowie Stadtplanerinnen und Stadtplaner haben als Angehörige eines freien Berufes für ihre Auftraggeber, aber auch für die Gesellschaft insgesamt eine hohe Verantwortung. Denn Bauen ist immer auch öffentlich. Auftraggeber müssen auf sorgsamen Umgang mit ihren finanziellen Mitteln und darauf vertrauen, dass ihre Interessen bestmöglich und unabhängig von Dritten umgesetzt werden. Daher müssen die Leistungen der Architektinnen und Architekten sowie Stadtplanerinnen und Stadtplaner angemessen honoriert werden. Den gesetzlichen Rahmen dafür bildet die HOAIHOAI Honorarordnung für Architekten und Ingenieure.
Besonderheiten gelten für Wettbewerbe. Die Architektengesetze und Berufsordnungen der Länderkammern verpflichten ihre Mitglieder, an Wettbewerben nur dann teilzunehmen, wenn ein „fairer und lauterer Leistungsvergleich“ sichergestellt ist. Vorteil für die Auftraggeber ist, dass sie aus einer Vielzahl von Lösungen diejenige auswählen können, die der gestellten Aufgabe am besten gerecht wird. Im Gegenzug erlauben nach den Regeln für Planungswettbewerbe RPWRPW Richtlinien für Planungswettbewerbe durchgeführte Wettbewerbe oder nach einer anderen gleichwertigen Wettbewerbsordnung gestaltete Verfahren das Abweichen von einer Honorierung nach HOAI, ohne dass berufs- und zivilrechtliche Folgen für Auftraggeber und Auftragnehmer im Raum stehen.
Es ist unser grundsätzliches Ziel als Architektenkammern, möglichst jedes konkurrierende Verfahren öffentlicher wie privater Auftraggeber als geregelten Wettbewerb durchzuführen. Jederzeit bieten wir unsere Beratung und Mitwirkung an. Die Grundsätze geregelter Wettbewerbsverfahren sind:
- die Gleichbehandlung aller Teilnehmer
- die Anonymität der Wettbewerbsbeiträge
- ein ausreichendes Auftragsversprechen
- eine angemessene Wettbewerbssumme
- ein fachlich kompetentes, unabhängiges Preisgericht
- eine klare und eindeutige Aufgabenstellung
- die Sicherung der Urheber- und Verwertungsrechte
Verfahren, die diesen elementaren Bedingungen entsprechen und auf eine Wettbewerbsordnung (wie die RPW) Bezug nehmen, werden grundsätzlich registriert. Solche Verfahren dienen dem Wohle der Auftraggeber und sind nicht nur berufspolitisch, sondern auch im Sinne der Baukultur besonders erwünscht.
Davon zu unterscheiden sind sogenannte Mehrfachbeauftragungen oder oberhalb der sogenannten Schwellenwerte der Abruf von planerischen Leistungen innerhalb eines Vergabeverfahrens vor allem durch öffentliche Auftraggeber. Diese Verfahren sind dann nicht zu beanstanden, wenn eine der HOAI entsprechende Vergütung für jeden Teilnehmer sichergestellt ist. In unklaren Fällen helfen die Architektenkammern bei der Bewertung des Sachverhaltes, denn die Materie ist komplex und die Grenzen zu unfairen und unlauteren Verfahren sind nicht immer einfach zu ziehen.
Unabhängig von den rechtlichen Bedingungen gilt es, für unsere Wettbewerbsregeln zu werben, weil sie einfach, sinnvoll, ausgewogen und angemessen sind und vor allem den Grundstein für ein gutes und qualitätsvolles Ergebnis legen.
Aus diesem Grund sollte sich jede Architektin, jeder Architekt, jede Stadtplanerin und jeder Stadtplaner nur an geregelten Planungswettbewerben beteiligen. Sie fördern Innovation und das Ansehen des gesamten Berufstands. Die Beteiligung an ungeregelten Verfahren schadet dem Wettbewerbswesen und birgt zudem die Gefahr, sich dem Vorwurf eines Verstoßes gegen die Berufspflichten auszusetzen.
Solidarität und faires Handeln müssen Leitlinie unserer Mitglieder sein, als Voraussetzung für die Wertschätzung, die sie zu Recht erwarten.“
14.9.2018
„Die Bedeutung des öffentlichen Raums und die Qualität der gebauten Umwelt für unsere Gesellschaft sind unumstritten. Bei großen Bauaufgaben ist es selbstverständlich, dass eben diese Qualität am ehesten mithilfe des Ideen-Wettstreits um die beste Lösung für städtebauliche, architektonische, baulich-konstruktive oder künstlerische Aufgaben erreicht und erhalten werden kann. Aber auch bei kleineren Baumaßnahmen und beim Bauen im Bestand hat sich diese Form der Vergabe von Planungsleistungen bewährt (…).“
Auszug aus der Präambel der Richtlinie für Planungswettbewerbe (2013)
Wettbewerbsstatistiken
- 2010 – 2021
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Wettbewerbsstatistiken der vergangenen Jahre, die die Anzahl der Wettbewerbe pro Bundesland und die entsprechenden Details hierzu auflisteten:
- Wettbewerbsstatistik 2021
- Wettbewerbsstatistik 2020
- Wettbewerbsstatistik 2019
- Wettbewerbsstatistik 2018
- Wettbewerbsstatistik 2017
- Wettbewerbsstatistik 2016
- Wettbewerbsstatistik 2015
- Wettbewerbsstatistik 2014
- Wettbewerbsstatistik 2013
- Wettbewerbsstatistik 2012
- Wettbewerbsstatistik 2011
- Wettbewerbsstatistik 2010
- 2004 – 2009
Beratungsangebote
- Länderarchitektenkammern
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- Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein
- Architektenkammer Thüringen
RPW 2013
Die Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) wird seit 1. März 2013 im Bereich des Bundeshochbaus angewendet.