PM 2020 08 11 Vorfahrt für Baukultur und Wettbewerbe: Grundstücke nach Konzeptqualität vergeben

Berlin, 11.8.2020 –

Ziel einer jeden Kommune muss es sein, urbane und lebendige Quartiere im Einklang mit den Forderungen nach einer sozial gerechten und nachhaltigen baulichen Entwicklung zu fördern beziehungsweise neu zu schaffen. Durch Liegenschaftspolitik steht den Kommunen ein zentrales Steuerungselement zur Verfügung. Mit dem „Konzeptverfahren nach Qualitätskriterien“ kann dieses Ziel bei der Übertragung kommunaler Grundstücke erreicht werden. Bei diesem Vergabeverfahren entscheidet nicht der Höchstpreis, sondern das überzeugendste Gesamtkonzept.

„Konzeptvergaben kommen immer mehr zum Einsatz bei kommunalen Grundstücksübertragungen“, sagt BAKBAK Bundesarchitektenkammer Präsidentin Barbara Ettinger-Brinckmann. „Diese Entwicklung begrüßen wir, sofern dabei auch städtebaulich-architektonische Aspekte ausreichend berücksichtigt werden. Gerade bei der Umsetzung der Maßnahmen des aktuellen Konjunktur- und Innovationspakets muss diese Vergabeart gestärkt werden, denn sie garantiert eine ganze Bandbreite an baulichen Lösungen. Die Sicherung der baukulturellen Qualität durch sorgfältige Gestaltung ist kein elitäres Anliegen, im Gegenteil, sie dient dem Gemeinwohl. Sie ist ein entscheidender Beitrag zur Lebensqualität jedes einzelnen. Die gelungene Einpassung eines Bauwerks in sein Umfeld und dessen Gestaltqualität, sprich: Schönheit ist von entscheidender Bedeutung, damit das Bauwerk viele Jahrzehnte und länger besteht. Kommunen müssen baukulturell wertvolle Ziele verbindlich festlegen, um Baumaßnahmen transparent, verbindlich und nachhaltig entwickeln zu können.“

Das Konzeptverfahren bietet Kommunen die Chance, durch Festlegung und Gewichtung einzelner Bewertungskriterien das beste Konzept im Hinblick auf die unterschiedlichen, z. B. wohnungs- oder energiepolitischen Ziele für den jeweiligen Standort zu finden. Neben einem reinen Konzeptverfahren sind auch Varianten denkbar, wie beispielsweise die Implementierung eines Architektenwettbewerbs nach RPWRPW Richtlinien für Planungswettbewerbe in das Konzeptverfahren.

Die Architektenkammern bieten allen am Konzeptverfahren interessierten Kommunen Beratung an, um das für sie geeignete Verfahren zu finden und beraten diese im Verlauf des gewählten Verfahrens.

Das ausführliche Positionspapier der Bundesarchitektenkammer mit umfassenden Argumenten für „Konzeptvergaben nach Qualitätskriterien“ finden Sie im Pressebereich hier.

 

CATHRIN URBANEK
REFERATSLEITERIN ÖFFENTLICHKEITSARBEIT
ARCHITEKTIN

BUNDESARCHITEKTENKAMMER E.V.
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