Liebe Leserinnen, liebe Leser,
der Bericht aus Brüssel der Bundesarchitektenkammer informiert über aktuelle europäische Themen, die für den Berufsstand der Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner relevant sind. Wir freuen uns über Anregungen und Rückmeldungen.
Brigitta Bartsch und Beate Aikens
EUEU Europäische Union-Verbindungsbüro der Bundesarchitektenkammer in Brüssel
Inhaltsverzeichnis
Binnenmarkt und Recht
EP-Studie zum Dienstleistungsbereich
Im Auftrag des EP-Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz (IMCO) wurde im Frühsommer eine Studie zur bestehenden Gesetzgebung im Dienstleistungsbereich sowie zu möglichem Verbesserungspotenzial veröffentlicht. Die Berufsanerkennungsrichtlinie (BARLBARL Europäische Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen) und die Dienstleistungsrichtlinie bildeten demnach eine gute rechtliche Grundlage für den Binnenmarkt für Dienstleistungen. In der Praxis bestünden jedoch oftmals rechtliche Hürden und Intransparenz für Dienstleistungserbringer. Hier könnten die Vorschläge des Dienstleistungspakets Abhilfe schaffen durch die neue Richtlinie über eine Verhältnismäßigkeitsprüfung, den Entwurf zur Reform des Notifizierungsverfahrens sowie den Vorschlag zur Einführung einer Dienstleistungskarte. Ferner wird empfohlen, den Berufsausweis auf weitere Berufe anzuwenden sowie den Anwendungsbereich der Richtlinie zur Verhältnismäßigkeitsprüfung weiter auszuweiten.
Die Umsetzung dieser Empfehlungen ist sehr fraglich, da die Dienstleistungskarte faktisch gestoppt und das Notifizierungsverfahren politisch blockiert ist. Ferner erscheint die erneute Öffnung der gerade erst verabschiedeten Richtlinie zur Verhältnismäßigkeitsprüfung politisch nicht durchsetzbar. Dennoch ist die Studie erwähnenswert, da sie verdeutlicht, dass Dienstleistungen ein zentrales Anliegen des IMCO-Ausschusses sind. Bei den Beratungen zum Dienstleistungspaket war und ist er ein wichtiger Ansprechpartner, um Texte aus Sicht des Berufsstandes zu verbessern. So konnte z.B. sichergestellt werden, dass der Ermessensspielraum der Mitgliedstaaten bei der Berufsreglementierung in der Richtlinie zur Verhältnismäßigkeitsprüfung verankert wurde. Ferner konnten die Beratungen zur Dienstleistungskarte, der die BAKBAK Bundesarchitektenkammer kritisch gegenübersteht, durch ein entsprechendes Votum im IMCO-Ausschuss vollkommen gestoppt werden. Die Studie finden Sie hier.
Datenschutzgrundverordnung: Erfahrungsberichte der Mitgliedstaaten
Der Rat hat am 9.10.2019 Erfahrungsberichte von 19 Mitgliedstaaten zur Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) veröffentlicht. Sie bilden die Grundlage für die Befassung des Rates bei der 2020 anstehenden Überprüfung der DSGVO. Hierfür muss die Europäische Kommission im Frühsommer 2020 einen Bericht vorlegen. Aus den Erfahrungsberichten der Mitgliedstaaten wird deutlich, dass die DSGVO klarer gefasst werden muss. Deutschland hebt hier insbesondere Einwilligungserfordernisse und die Verarbeitung personenbezogener Daten hervor. Ferner sei es vor allem für kleine und mittlere Unternehmen eine Herausforderung, den Verpflichtungen nach DSGVO nachzukommen. Gleichzeitig betont Deutschland, die Umsetzung der DSGVO sei auf nationaler Ebene noch nicht abgeschlossen. Es seien weitere Anpassungen erforderlich, sodass eine Überprüfung im Jahr 2020 verfrüht erscheine.
Die DSGVO ist auch für die Länderarchitektenkammern und Planungsbüros relevant. Diese sind u.a. verpflichtet, über ein Verfahrensverzeichnis Rechenschaft über Verarbeitungstätigkeiten abzulegen. Zudem unterliegen sie strengeren Auflagen bei der Speicherung personenbezogener Daten, etwa über Bauherren. Der anstehende Evaluierungsprozess bietet die Möglichkeit, Praxiserfahrungen und Hinweise aus Sicht des Berufsstandes zur Anwendung der DSGVO vorzulegen. Die BAK wird die Anmerkungen der Kammern in den Prozess auf nationaler und internationaler Ebene einbringen (weitere Informationen folgen).
Energie und Nachhaltigkeit
Umweltaktionsprogramm: Rat sieht Gebäude als Schwerpunkt
Der Umweltministerrat hat am 4.10.2019 Schlussfolgerungen zur künftigen Umwelt- und Klimapolitik der EU angenommen, dem sogenannten Umweltaktionsprogramm (UAP). Er fordert die Kommission auf, bis spätestens Anfang 2020 einen Vorschlag für das inzwischen achte UAP für den Zeitraum 2021-2030 vorzulegen. Der Rat unterstreicht, dass Nachhaltigkeit, Klima- und Umweltschutz künftig verstärkt in allen EU-Politiken einzubeziehen seien, „mit besonderem Schwerpunkt auf Handel, Landwirtschaft, Energie, Industrie, Gebäude, Infrastruktur, Digitalisierung und Mobilität“.
Die BAK wird sich in ihrem Ausschuss Wirtschaft, Energie und Baukultur sowie in ihrem Arbeitsgremium für Europaangelegenheiten, dem Koordinierungskreis Europa, mit der Ausgestaltung des achten UAP im Hinblick auf Gebäude und mögliche Implikationen für Architekten, Stadtplaner, Landschaftsarchitekten und Innenarchitekten befassen und gegebenenfalls eine Stellungnahme vorbereiten.
Die Schlussfolgerungen sind in englischer Sprache hier abrufbar.
Ratsschlussfolgerungen zur Kreislaufwirtschaft: Gebäude und Bauprodukte einbeziehen
Der Umweltministerrat hat ferner Schlussfolgerungen zum Thema „Mehr Kreislaufwirtschaft – Übergang zu einer nachhaltigen Gesellschaft“ angenommen. Danach soll die Kommission einen neuen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft mit konkreten Maßnahmen sowie eine langfristige Strategie vorlegen. Diese sollen auch den Baubereich abdecken, da Gebäude und Infrastruktur den größten Anteil am europäischen Energieverbrauch hätten und sehr ressourcen- und emissionsintensiv seien. Bau- und Abbruchschutt machten ein Drittel der Abfälle innerhalb der EU aus. Zudem fordert der Rat die Kommission auf, bei der möglichen Überarbeitung der Bauproduktenverordnung sowie in Normungsmandaten für harmonisierte Produkte Anforderungen zur Kreislaufwirtschaft aufzunehmen. Er begrüßt ausdrücklich die Entwicklung von Instrumenten wie Level(s), die zur Messung ökologischer Maßnahmen beitragen. Die BAK wird konkrete Vorhaben in den zuständigen Fachausschüssen, Ausschuss Wirtschaft, Energie und Baukultur, Ausschuss Architektur und Bautechnik sowie in ihrem Arbeitsgremium für Europaangelegenheiten, dem Koordinierungskreis Europa, behandeln und zu gegebener Zeit Stellungnahmen erarbeiten.
Die Schlussfolgerungen sind in englischer Sprache hier abrufbar.
Architektur, Stadtentwicklung und Baukultur
Europäische Woche der Regionen und Städte: ACEACE Architects’ Council of Europe Conseil des Architectes d’Europe-Workshop und Veranstaltung EU-Städteagenda-Partnerschaft Kulturerbe
Der ACE organisierte im Rahmen der diesjährigen europäischen Woche der Regionen und Städte zusammen mit der Europäischen Kommission, Generaldirektion für Bildung und Kultur, und mit Unterstützung der Bundesarchitektenkammer einen Workshop zum Thema „Umnutzung des gebautes Erbes für ein grüneres Europa“. Dieser knüpfte an die Erklärung von Leeuwarden zum Schutz der Baukultur bei Umnutzungsvorhaben von 2018 an. Die Diskussion zwischen Vertretern aus Politik, Architekten und Vertretern von Projekten, die sich im Rahmen der EU-Städteagenda mit dem Thema beschäftigen, verdeutlichte das Potenzial von Umnutzungen des gebauten Erbes für eine nachhaltige Stadtentwicklung. Dabei wurde die wichtige Rolle von Architekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplanern hervorgehoben, wie es auch der Position der BAK entspricht.
Bericht zu urbanen Zukunftsperspektiven
Die Generaldirektion für Regionalpolitik und Stadtentwicklung, GD REGIO, hat Anfang Oktober in Zusammenarbeit mit der Forschungsstelle der Europäischen Kommission, JRC, einen Bericht über die Zukunftsperspektiven von Städten in Europa vorgestellt. Im Mittelpunkt stehen künftige Herausforderungen bei der Stadtplanung – und entwicklung. Der Bericht soll als Grundlage für weiterführende Initiativen der Kommission dienen. Diese wird die BAK aufnehmen und im zuständigen Ausschuss Stadtplanung beraten. Laut Bericht seien bezahlbarer Wohnraum, soziale Gerechtigkeit, Mobilität und Verkehrsnetze, Nachhaltigkeit und Klimawandel, das Altern der Bevölkerung sowie die Gesundheit der Stadtbevölkerung große Herausforderungen und erforderten mehr denn je eine durchdachte Nutzung des öffentlichen Raumes. Die Expertise des Berufsstandes ist für die Debatte somit unabdingbar.
Die Studie ist in englischer Sprache hier abrufbar.
Leitlinien der Kommission für nachhaltige städtische Mobilität
Die Generaldirektion Mobilität und Transport, GD MOVE, hat Anfang Oktober eine überarbeitete Auflage der EU-Leitlinien für nachhaltige städtische Mobilität (SUMP – Sustainable Urban Mobility Planning) herausgegeben. Im Vergleich zur Erstauflage von 2013 nimmt diese insbesondere Bezug auf neue technologische Entwicklungen bei der städtischen Mobilität, so beispielsweise auf Elektromobilität und intelligente Verkehrssysteme. Enthalten sind zudem Praxisbeispiele, etwa zum Ausbau von Rad- und Fußwegen oder des öffentlichen Personennahverkehrs. Ferner wird die Bedeutung eines integrierten Mobilitätsmanagements im städtischen Raum hervorgehoben. An der Neuauflage der Leitlinien waren Forschungseinrichtungen, Kommunen sowie die Generaldirektion für Regionalpolitik und Stadtentwicklung beteiligt.
Die Leitlinien sind hier abrufbar.
Verbände
Generalversammlung des European Council of Interior Architects (ECIA)
Am 14.9.2019 fand im spanischen Bilbao die jährliche Generalversammlung des European Council of Interior Architects (ECIA) statt. Die vorwiegenden Themen waren die Veränderungen im Vorstand, die Aktivitäten und Projekte des ECIA, der Bericht der Arbeitsgruppe „Ausbildung“ und die Beziehungen zum Weltverband der Innenarchitekten IFI (International Federation of Interior Architects / Designers) und dem ACE (Architects’ Council of Europe). Der Kassenbericht 2018, das Budget für 2020 sowie die überarbeitete Gebührenordnung wurden verabschiedet. In der Versammlung wurde Martin Thörnblom (AT) als neuer Präsident gewählt. Die Innenarchitektin Sophie Green, die auf Vorschlag der Bayerischen Architektenkammer und mit Zustimmung des BAK-Präsidiums auch die neue Delegierte der BAK im ECIA ist, wurde einstimmig in den Vorstand Bord des ECIA gewählt. Dies bietet eine gute Möglichkeit, die Arbeit des Verbandes mit zu gestalten.
Gleichstellung
Gleichstellungsindex 2019
Am 15.10.2019 wurde der Gleichstellungsindex des Europäischen Instituts für Gleichstellungsfragen (EIGE) veröffentlich. Er zeigt, dass trotz verschiedenster nationaler und internationaler Maßnahmen und der Bestrebungen der EU-Kommission die effektive Gleichstellung nur sehr langsam voranschreitet. Der Index misst die Gleichstellung der Geschlechter in den EU-Mitgliedstaaten. Hierzu werden die Bereiche Arbeit, Einkommen, Bildung, Zeit, Macht, Gesundheit, Gewalt gegen Frauen und sich überschneidende Ungleichheiten analysiert. Dieses Jahr fokussierte der Index auf die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ihren Zusammenhang mit der Geschlechtergleichstellung. Schweden ist mit 83,6 von 100 Punkten führend hinsichtlich der Gleichstellung der Geschlechter. Dänemark steht an zweiter Stelle. Deutschland liegt mit 66,9 Punkten auf Platz 12. Dieses Ergebnis fließt in die Beratungen in den jeweiligen Arbeitsgruppen der BAK und des ACE ein, die zurzeit konkrete Vorschläge zur Verbesserung der Gleichstellung für Architektinnen erarbeiten.