Das Arbeitsprogramm der neuen Kommission unter Jean-Claude Juncker hat das übergreifende Ziel, „Wachstum, Jobs und Investitionen“ zu steigern. Das Programm besteht aus 23 Einzelinitiativen, für die im Laufe des Jahres konkrete Vorschläge vorgelegt werden sollen.
Im Mittelpunkt stehen:
Darüber hinaus will die Kommission ihre Initiative zum Bürokratieabbau fortsetzen (REFIT-Programm).
Sie hat erstmals das Arbeitsprogramm im Vorfeld mit dem Europäischen Parlament und den Mitgliedstaaten abgestimmt.
Die Europäische Kommission plant eine Reform des Transparenz-Registers der in Brüssel tätigen Interessenvertreter und Lobbyisten. Hierin werden detailliertere Angaben über Personalressourcen sowie die Beteiligung an Ausschüssen, Foren und Arbeitsgruppen der EU-Institutionen verlangt. Darüber hinaus müssen alle registrierten Organisationen die geschätzten Kosten ihrer Lobbying-Aktivitäten angeben.
Die Eintragung erfolgt nach wie vor auf freiwilliger Basis. Neu ist eine verpflichtende Registrierung für alle Organisationen und Einzelpersonen, die Gespräche mit Kommissions-, Kabinettsmitgliedern oder Generaldirektoren führen bzw. eine aktive Rolle bei Anhörungen des Europäischen Parlaments´ einnehmen möchten.
Das Transparenz-Register der Interessenvertreter besteht seit 2011 auf der Grundlage einer sogenannten interinstitutionellen Vereinbarung zwischen Europäischer Kommission und Europäischem Parlament. Die BAK ist seit April 2012 im Register aufgenommen.
Seit Mitte Februar ist Dr. Peter Rösgen neuer Stellvertretender Ständiger Vertreter der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der EU in Brüssel. Er war vorher im Bundeskanzleramt tätig, wo er Leiter für den Bereich „Nachhaltigkeit und Infrastruktur“ war. Sein Vorgänger, Guido Peruzzo, der im November 2015 Ehrengast beim Abendessen des BAK-Vorstands in der Hessischen Landesvertretung in Brüssel war, ist in Ruhestand gegangen. Ständiger Vertreter ist Botschafter Reinhard Silberberg.
Der für den digitalen Binnenmarkt zuständige Kommissionsvizepräsident Andrus Ansip hat für Mai die Veröffentlichung einer Strategie für den Digitalen Binnenmarkt angekündigt. Ziel sei es, einen sicheren digitalen Raum mit fairen Wettbewerbsbedingungen zu schaffen. Hierfür sei eine enge Kooperation mit über zehn weiteren Ressorts nötig. Die wichtigsten Querschnittsbereiche seien grenzüberschreitende Dienstleistungen, Datenschutz und Cybersicherheit sowie Frequenzverwaltungen, digitale Bildung und Urheberrecht (siehe dazu auch 2.2).
Die Verwirklichung eines digitalen Binnenmarkts ist eine der 10 Prioritäten der neuen Kommission, wodurch das wirtschaftliche Wachstum angekurbelt werden soll.
Die Europäische Kommission beabsichtigt, im Sommer 2015 einen Entwurf für ein neues digitales Urheberrecht vorzulegen. Finanzmittel sollen durch den neuen Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) bereitgestellt werden, der erhebliche Investitionen in den Ausbau der digitalen Infrastruktur vorsieht.
Dies hat der Kommissar für digitale Wirtschaft und Gesellschaft, Günther Oettinger, im EP-Ausschuss für Kultur und Bildung (CULT) angekündigt. Er betonte die Notwendigkeit eines europäischen Urheberrechtsschutzes für Kreative und Kulturschaffende in Europa.
Der Entwurf des Initiativberichts zum Urheberrecht der deutschen Berichterstatterin Julia Reda (Piraten) ist im EP Rechtsausschuss diskutiert worden. Die starke Liberalisierungstendenz und die deutliche Ausrichtung auf die Endverbraucher zu Lasten der Urheber wurden hierbei kritisch angesehen. Die Diskussion über den Initiativbericht wird fortgesetzt.
Die Europäische Kommission hat im Rahmen der Investitionsoffensive (Mobilisierung von 315 Mrd. EUR für private und öffentliche strategische Investitionen, in Breitband- und Energienetze und KMU) eine mögliche Vorfinanzierung für KMU-Projekte angekündigt.
Im Rahmen der Initiative hat sie einen Europäischen Fonds für strategische Investitionen (EFSI) eingerichtet. Die Mittel für den Fonds werden von der Europäischen Investitionsbank (EIB) verwaltet. Zurzeit wird eine Projektliste ausgearbeitet. Die Liste steht für weitere Vorschläge offen und soll zu einer Art Projektregister führen, das laufend ergänzt wird und eine Übersicht über Infrastrukturprojekte in Europa geben soll.
Konkrete Kriterien zur Projektauswahl sollen nach der Einigung mit Parlament und Rat über einen Verordnungsentwurf in den sogenannten „Investment Guidelines“ in der zweiten Jahreshälfte vorgestellt werden. Ferner soll noch im Laufe des Jahres eine europäische Plattform für Investitionsberatung (EIAH) aufgebaut werden, die in den Regionen Informationen für Investoren, aber auch Hilfestellung bei der Projektstrukturierung geben soll.
Am 17. Februar teilte die Europäische Kommission mit, dass ein Grundsatzbeschluss des EIB-Gouverneursrats eine baldige Vorfinanzierung von KMU-Projekten im Rahmen der Investitionsoffensive für Europa ermöglicht werde.
Der Europäische Rat hat am 17.2.2015 die Schlussfolgerungen zum Jahreswachstumsbericht der Europäischen Kommission und zum Warnmechanismusbericht für 2015 angenommen. Nach Prüfung der makroökonomischen Lage in 16 Mitgliedstaaten wurden am 26. Februar die Länderberichte für die einzelnen Mitgliedstaaten veröffentlicht. Bisher wurden diese Arbeitsdokumente zusammen mit den länderspezifischen Empfehlungen im Mai veröffentlicht. Eine frühere Bekanntgabe soll nun mehr Zeit für den Austausch auf nationaler und europäischer Ebene ermöglichen.
Im Bericht für Deutschland wird in Bezug auf die regulierten Berufe von der Europäischen Kommission hervorgehoben, dass sich die bestehenden Rahmenbedingungen negativ auf die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands auswirken könnten. Außerdem kommt die Kommission zu dem Schluss, die bestehenden Regulierungen seien eine Ursache für das geringe Produktivitätswachstum im freiberuflichen Dienstleistungssektor.
Im März sind nun bilaterale Treffen zwischen Kommission und Mitgliedstaaten vorgesehen. In einem nächsten Schritt werden im April die nationalen Reformprogramme vorgelegt. Im Mai folgen anschließend die länderspezifischen Empfehlungen.
Das Arbeitsdokument für Deutschland (in englischer Sprache) finden Sie hier (PDF-Dokument).
Die Verhandlungen zwischen EU und USA zum geplanten Freihandelsabkommen (TTIP) wurden im Februar in Brüssel in der 8. Runde fortgesetzt. Die Verhandlungen beziehen sich auf drei Bereiche, nämlich Marktzugang, regulatorischeZusammenarbeit sowie Normen und Standards (Rules).
Beim Thema Marktzugang wurden Zölle, Dienstleistungen und die Vergabe öffentlicher Aufträge diskutiert.
Ein weiterer Schwerpunkt dieser Verhandlungsrunde war die regulatorische Kooperation. In diesem Bereich hat die EU Kommission nun ihren Verhandlungsvorschlag veröffentlicht. Es geht darum, dass beide Seiten frühzeitig von den Handel möglicherweise beeinflussenden Gesetzen, Zulassungsverfahren und Standards erfahren. Ursprünglich sollte dies für sämtliche Vorhaben, egal auf welcher Ebene, gelten. Nun beschränkt die Kommission sich in ihrem Vorschlag auf die Ebenen der EU und dem amerikanischen Bundesstaat, also nicht Mitgliedstaaten und Länder. Die Handelspartner sollen verpflichtet sein, einmal im Jahr eine Liste mit neuen Vorhaben aufzustellen. Oberste Vermittlungsinstanz soll ein Gremium zur regulatorischen Zusammenarbeit sein, ohne Entscheidungsbefugnis.
Hinsichtlich Handelsregeln wurde über nachhaltige Entwicklung, Arbeitsrechte und Umwelt diskutiert. Außerdem ging es in der Runde um das Kapitel zu KMU.
Was Dienstleistungen angeht, ist es Ziel der Verhandlungspartner, die Mobilität zu erleichtern. Dieses Thema hat für die EU Priorität, insbesondere auch für Architekturdienstleistungen. Der ACE und das Netzwerk der Europäischen Architektenkammern ENACA, denen die BAK angehört, führten seit Jahren Verhandlungen mit den US Kollegen, dem National Council of Architectural Registration Boards (NCARB). Es gibt einen seit 2005 ausgehandelten Text eines gegenseitigen Anerkennungsabkommens, das bislang nicht von der US Seite unterzeichnet worden ist. Im Rahmen der Verhandlungsrunde haben hier weitere Gespräche im Beisein der GD Handel stattgefunden, die fortgesetzt werden sollen.
Ein Problem ist hier, dass die US-Seite die Vertretungsbefugnis durch den ACE nicht anerkennt. Eine weitere Schwierigkeit ist, dass in den USA die föderale Ebene die Teilstaaten nicht binden kann.
Nachdem jetzt von beiden Seiten in allen drei Verhandlungsbereichen Vorschläge vorliegen, werden die Verhandlungen in den nächsten Runden anhand konsolidierter Textfassungen fortgeführt. Die nächste Verhandlungsrunde wird im April in Washington stattfinden.
Im Januar fand in Brüssel die 11. Verhandlungsrunde zum geplanten Freihandelsabkommen zwischen der EU und Vietnam statt. Die Verhandlungen befassten sich mit den Themen Dienstleistungen, Investitionen, Zugang zu öffentlichen Aufträgen, Wettbewerbsregelungen und Regulierungsfragen. In den Bereichen Betrugsbekämpfung, handelspolitische Schutzmaßnahmen sowie Handel und nachhaltige Entwicklung wurde die technische Arbeit bereits abgeschlossen.
Das Abkommen soll nicht nur Zölle und nicht-tarifäre Handelshemmnisse abbauen, sondern auch andere Themen wie Fragen zur Regulierung und geistigem Eigentum, einschließlich geographischer Herkunftsangaben, regeln. Das Handelsvolumen, das momentan 27 Milliarden Euro beträgt, soll damit vergrößert und neue Marktchancen eröffnet werden.
Die Verhandlungen für das Abkommen laufen seit Juni 2012, womit Vietnam das dritte ASEAN-Land nach Singapur und Malaysia ist, mit dem die EU über ein Freihandelsabkommen verhandelt. Das bilaterale Abkommen ist ein weiterer Schritt zu einem Abkommen mit der gesamten ASEAN-Region.
Die Europäische Kommission veröffentlichte einen neuen Index für Digitale Wirtschaft und Gesellschaft, eine nach Ländern aufgeschlüsselte Momentaufnahme der Digitalisierung in Europa. Zu den Indikatoren zählen: Konnektivität (Verfügbarkeit schneller und erschwinglicher Breitbandverbindungen), Internetkompetenzen, die Nutzung von Online-Angeboten (von Nachrichten bis zu Einkäufen) und der Entwicklungsstand der Digitaltechnik (elektronische Rechnungstellung, Cloud-Dienste, elektronischer Geschäftsverkehr) sowie die digitalen öffentlichen Dienste (z. B. elektronische Behörden- und Gesundheitsdienste).
Die Ergebnisse der Studie zeigen, dass kleine und mittlere Unternehmen (KMU) Probleme mit dem elektronischen Geschäftsverkehr haben:Nur 15 Prozent der KMU betätigen sich im Online-Verkauf und von diesen bieten nur 15 Prozent ihre Dienste auch grenzübergreifend online an.
Deutschland nimmt insgesamt den 10. Platz unter den 28 EU-Mitgliedstaaten ein.
Die Europäische Kommission legte ihr Paket zur Energieunion vor. Die Erreichung einer krisenfesten Energieunion mit einer zukunftsorientierten Klimaschutzstrategie ist ein Schwerpunkt der Politischen Leitlinien von Kommissionspräsident Juncker. Zentrale Ziele der Energieunion sind: Versorgungssicherheit, ein funktionierender europäischer Energiebinnenmarkt, Vorrang für Energieeffizienz und der Übergang zu einer dauerhaften CO2-armen Gesellschaft.
Der Beschluss beinhaltet:
Die 10. EU-Woche für nachhaltige Energie findet vom 15. bis 19.6.2015 in Brüssel statt. Die EU-Energiewoche ist der Energieeffizienz und den erneuerbaren Energietechnologien gewidmet und zielt darauf ab, Betrieben, Entscheidungsträgern und der breiten Öffentlichkeit die Rentabilität und die positiven Effekte der nachhaltigen Technologien für die Umwelt sowie für die Wirtschaft aufzuzeigen. Es werden zahlreiche gemeinnützige Veranstaltungen wie Ausstellungen, Konferenzen, Führungen, Konzerte etc., bekannt als „Energie-Tage“, stattfinden.
Im Februar fand in Brüssel ein Informationstag über eine bevorstehende Ausschreibung im Rahmen des Horizont 2020 Forschungsprogramms zu Smart Cities & Communities 2015 statt. Bis zum 5.5.2015 können Projektvorschläge über gebietsbezogene Maßnahmen, unter Einbeziehung von der Nutzung erneuerbarer Energien und städtischer Transportsysteme, zur Energieeffizienzsteigerung eingereicht werden. Ein weiterer Projektaufruf umfasst die Bereiche Energie, Transport sowie ICT durch Partnerschaften zwischen Städten und Unternehmen. Ziel ist es, ein innovatives „Leuchtturmprojekt“ in einer Stadt zu entwickeln und dann auf andere Kommunen zu übertragen. Projektanträge sollten die folgenden Themenbereiche aufgreifen: Niedrigenergie Stadtquartiere (insbesondere Wohngebäude), integrierte Infrastrukturen, sowie nachhaltige städtische Mobilität.
Neben Erläuterungen zur laufenden Ausschreibung wurden drei, in 2014 über Horizont 2020 finanzierte, Leuchtturmprojekte vorgestellt.
Alle Informationen zur offenen Ausschreibung „Smart Cities and Communities“ finden Sie hier.
Am 16.3.2015 wird das europäische Kooperationsprogramm für nachhaltige Stadtentwicklung, URBACT III, offiziell in Brüssel lanciert. Im Mittelpunkt des Programms (GD Regio) steht eine Stadtentwicklung, die soziale, wirtschaftliche und ökologische Herausforderungen umfasst. Es richtet sich an Europäische Städtenetzwerke.
Seit Anfang des Jahres hat die Referentin für Europarecht, Brigitta Bartsch, die kommissarische Leitung des Brüsseler Büros der BAK übernommen, da Daphne Trumpf im Zeitraum vom 13.2.2015 bis zum 12.2.2016 in Elternzeit ist.
Die nach dem Weggang von Thomas Karpati freigewordene Referentenstelle für Architektur und Wirtschaft ist ausgeschrieben worden und wird bald nachbesetzt.