Das „Gesetz zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz - PlanSiG)“ ist am 29.5.2020 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz soll gewährleistet werden, dass Planungs- und Genehmigungsverfahren sowie besondere Entscheidungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung auch während der Kontaktbeschränkungen in der COVID-19-Pandemie ordnungsgemäß durch formwahrende digitale Alternativen durchgeführt werden können. Die maßgeblichen Regelungen des Gesetzes sind befristet bis zum 31.3.2021. Eine Evaluierung des Gesetzes ist vorgesehen. Die BAK-Stellungnahme zum Gesetzentwurf finden Sie hier (PDF-Dokument, 134.7 KB).