Gebäudeenergiegesetz (GEG) tritt voraussichtlich am 1.10.2020 in Kraft

Am 3.7.2020 hat der Bundesrat das GebäudeenergiegesetzGEG Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden (GEGGEG Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Nutzung Erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteerzeugung in Gebäuden) gebilligt. Das GEG ist damit endgültig beschlossen. Im Bundestag ist das GEG bereits am 18.6. in 2. und 3. Lesung beraten und gemeinsam mit den Änderungsempfehlungen des Bundestagsausschusses für Wirtschaft und Energie verabschiedet worden. Falls das GEG – was sehr wahrscheinlich ist – noch im Juli 2020 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wird, wird es zum 1.10. in Kraft treten. Eine Lesefassung ist noch nicht verfügbar.

Das GEG dient der Zusammenführung und Harmonisierung von Energieeinsparverordnung (EnEVEnEV Energieeinsparverordnung), das Energiegesetz (EnEGEnEG Energieeinsparungsgesetzes) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeGEEWärmeG Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes) sowie der Umsetzung der EUEU Europäische Union-Gebäuderichtlinie und der EE-Richtlinie in deutsches Recht. Ein erster Entwurf für ein GEG wurde bereits im Januar 2017 von den beteiligten Ministerien vorgelegt.

Die Bundesarchitektenkammer hat sich mehrfach zu den verschiedenen Entwurfsfassungen geäußert:

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