Datenschutzgrundverordnung gilt auch für Architekten

Seit dem 25.5.2018 gelten neue Bestimmungen im Datenschutzrecht. Die Bundesarchitektenkammer hat mit den Länderarchitektenkammern ein Merkblatt und verschiedene Mustertexte erstellt. Die Muster können nicht pauschal und ungeprüft übernommen werden, stellen aber eine Grundlage für jedes Architekturbüro zur weiteren individuellen Bearbeitung dar. Neben dem Merkblatt finden sich unter www.architektendatenschutz.de und www.DABonline.de/tag/datenschutz weitere umfangreiche Informationen zum neuen Datenschutzrecht.

Seitenanfang