Der Bundestag hat am 8.10.2020 das Gesetz zur Änderung von Ingenieur- und Architektenleistungen beschlossen. Das Gesetz ändert vor allen Dingen das Ingenieur- und Architektenleistungsgesetz selbst, enthält aber auch Anpassungen unter anderem der Vergabeverordnung. Die Änderungen beruhen vornehmlich auf dem EuGH-Urteil vom 4.7.2019, wonach die Verbindlichkeit der Mindest- und Höchstsätze nicht mit EU-Recht vereinbar sind. Es ist davon auszugehen, dass der Bundesrat dem Gesetz zustimmt. Im Anschluss wird die HOAI selbst an die EuGH-Entscheidung angepasst. Der BAK und den anderen Planerorganisationen ist es im Gesetzgebungsverfahren gelungen auf die gesetzliche Klarstellung hinzuwirken, dass die Honorartafeln der HOAI der Ermittlung angemessener Honorare dienen. Es wird daran gearbeitet, diesen Grundsatz auch in der HOAI selbst zu verankern.