Satzung

Präambel

Die Architektenkammern der Bundesrepublik Deutschland sind Körperschaften des öffentlichen Rechts, die auf landesgesetzlicher Grundlage eingerichtet sind. Zu ihrem gesetzlichen Auftrag gehört es unter anderem, Baukultur, Bauwesen, Landschaftsgestaltung und städtebauliche Entwicklung sowie die beruflichen Belange der Architekten/innen, Innenarchitekten/innen, Landschaftsarchitekten/innen und Stadtplaner/innen sowie deren Ansehen zu fördern. Zur Wahrung dieser Aufgaben schließen sie sich auf der Grundlage nachfolgender Satzung zu einem Verein zusammen.


Die Satzung der Bundesarchitektenkammer vom 2.6.1969
wurde zuletzt durch Beschluss der 96. Bundeskammerversammlung vom 15.9.2022 geändert
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