Störfaktoren

Fehlende Kongruenz in der Ausbildung

Während die Ausbildung zum Architekten ganzheitlich ausgerichtet ist, stellt sich die Ausbildung zum TA-Ingenieur als überaus differenziert und hochspezialisiert dar. Dies führt vielfach zu Kommunikationsstörungen, sei es wegen Differenzen im räumlichen Vorstellungsvermögen auf der einen oder der Angemessenheit technischer Lösungen auf der anderen Seite.

Berufsbilder ergänzen sich nur unzureichend

Aufgrund der unterschiedlichen Ausbildung sind auch die Berufsbilder von Architekten und TA-Ingenieuren wenig komplementär. Während die europäische Berufsanerkennungsrichtlinie die Aufgabe der Architekten „in der architektonischen Gestal tung und ihrer harmonischen Einpassung in die Umgebung“ sieht, konzipieren TA-Ingenieure gemäß dem VDIVDI Verein Deutscher Ingenieure „Anlagen für Bauwerke, in denen erst durch die technische Ausrüstung der Sinn und Zweck des Bauwerks definiert wird“. Zwar sind bei Planung, Erstellung und Betrieb eines Gebäudes beide Bereiche gleichermaßen zu berücksichtigen, die jeweiligen Definitionen bergen jedoch Konfliktpotential über die Deutungshoheit hinsichtlich der jeweils maßgeblichen Planungen.

Konkurrierende Vertragspflichten

Obwohl Architekten und TA-Ingenieure gleichermaßen an die Einhaltung ihrer jeweils vertraglich geregelten Rechtspflichten und anerkannten technischen Regeln gebunden sind, besteht für Architekten regelmäßig ein deutlich größerer planerischer Gestaltungsspielraum als für TA-Ingenieure. Denn Raum- und Aufenthaltsqualitäten lassen sich naturgemäß auf vielfältigere Weise erzielen, als nur über die Einhaltung gesetzlich vorgeschriebener Kennwerte in der Lüftungs- oder Energietechnik. Welches Konfliktpotenzial diesen konkurrierenden Pflichten innewohnt, zeigt  sich exemplarisch an der Aufgabenstellung „repräsentative Eingangshalle“. So legt der Architekt sein Augenmerk natur gemäß auf den wunschgemäßen Entwurf und gestalterische Faktoren, während der TA-Ingenieur den gesetzlich vorgeschriebenen und entsprechend großen Lüftungsschacht im Blick haben muss.

Planungen laufen nicht sychron

Wenn die technische Ausrüstung zu spät in bereits bestehende architektonische Konzepte eingeplant wird, kommt es häufig zu Umplanungen, Zeitverzögerungen und Mehrkosten. Planänderungen aufgrund geänderter Vorgaben des Bauherrn erschweren den Planungsablauf zusätzlich, wenn sie nicht frühzeitig deutlich gekennzeichnet und mit allen Projektbeteiligten verbindlich erörtert werden. Verstärkt wird das Problem durch die größere Bereitschaft der Architekten, Planänderungen im Rahmen der Grundleistungen vorzunehmen, während Änderungen an Plänen der technischen Ausrüstung dem Bauherrn in aller Regel in Rechnung gestellt werden.

 

 

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