Am 1.1.2018 trat das Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung in Kraft. Seitdem enthält das BGB erstmals einen gesonderten Unterabschnitt für Architekten- und Ingenieurverträge (§§ 650p bis t BGB). Hierdurch wird es sowohl für den Gesetzgeber als insbesondere auch für die Rechtsprechung einfacher, den Besonderheiten des Planerrechts besser Rechnung zu tragen. Zu begrüßen ist auch die vorgesehene Einrichtung spezieller Baukammern bei den Landgerichten, da dies zumindest mittel- bis langfristig schnellere und bessere Entscheidungen im Bau- und Planerrecht erwarten lässt.
BKIBKI Baukosteninformationszentrum für Architekten-Kommentar mit Praxistipps von Experten der Architektenkammern
Die für den Architekten- und Ingenieurvertrag wichtigsten Änderungen werden in diesem Kommentar prägnant und praxistauglich dargestellt und bewertet. Zusätzlich werden wertvolle Hilfestellungen zu den Auswirkungen angeboten. Die fachliche Qualität dieser Publikation gewährleisten anerkannte Autoren. Dazu zählen Rechtsreferenten, Justiziare und Geschäftsführer der Architektenkammern mit dem Schwerpunkt Recht.
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Artikel zum neuen Architektenvertragsrecht im Deutschen Architektenblatt
Im Deutschen Architektenblatt sind folgende Artikel zu den Änderungen im neuen Architektenvertragsrecht veröffentlicht worden:
Eine dreiteilige Serie „Architektenrecht im BGB“ gibt einen Überblick über die Reform des Bauvertragsrechts und der Mängelhaftung im Kaufrecht: