Architekten und Stadtplaner sind als baukulturell Schaffende ein integraler Bestand der Kultur- und Kreativwirtschaft. Mit rund 40.000 Büros und einem Umsatz von knapp 8 Mrd. Euro erreichen Architekten und Stadtplaner eine überdurchschnittliche Selbständigenquote. Trotz sehr vieler Gemeinsamkeiten unterscheiden sich Architekten und Stadtplaner in drei Punkten vom Rest der Kultur- und Kreativwirtschaft:
- Die Berufsbezeichnungen Architekt, Innenarchitekt, Landschaftsarchitekt und Stadtplaner sind gesetzlich geschützt. Anders als andere Akteure in der Kultur- und Kreativwirtschaft arbeiten die einzelnen Planungsdisziplinen in einem stark regulierten Berufsfeld (Bau- und Vergabeordnungen, Wettbewerbsverfahren (RPW), technische Normen, Bauvorlageberechtigung).
- Die Ausbildung der Architekten und Stadtplaner beruht auf den drei Komponenten Hochschulstudium, praktische Tätigkeit unter Anleitung eines Berufsangehörigen und - nach Aufnahme in die Architektenkammer - lebenslange Fortbildungspflicht. Ein Berufszugang ohne entsprechendes Studium kommt nur selten vor. Noch wird in der Architektenausbildung allerdings die Vermittlung betriebswirtschaftlicher und rechtlicher Grundlagen zu wenig berücksichtigt.
- In ihrer beruflichen Tätigkeit sind Architekten und Stadtplaner Künstler, Ingenieur und Manager in Personalunion.