Die Coronavirus SARS-CoV-2-Epidemie erfasst auch die Vorbereitung und Durchführung von Wettbewerben und Ausschreibungen.
Die dynamische Entwicklung in der Corona-Krise stellt viele Architekturbüros vor die Frage, ob sich die intensive Befassung mit einer Planungssaufgabe insbesondere bei einem RPW-Wettbewerb lohnt, wenn möglicherweise wegen Quarantäne oder gar Infizierungen von Mitarbeitern Abgabefristen oder gewohnte Qualitätsstandards nicht gehalten werden können.
Hinweise zu Abgabeterminen bei RPW-Wettbewerben während der Corona-Krise am Beispiel Baden-Württembergs finden Sie hier (PDF-Dokument, 100.6 KB).
Auch bei RPW-Wettbewerben dürfen keine gesundheitlichen Risiken eingegangen werden. Da sich insbesondere bei Preisgerichtssitzungen Fragen des Gesundheitsschutzes stellen können, finden Sie hier Hinweise von Länderarchitektenkammern zum Umgang mit Preisgerichtssitzungen in Zeiten der Corona-Krise: