Die Ausbreitung des Corona-Virus stellt Architektur- und Planerbüros vor große Herausforderungen. Ausgangssperren, Kontaktverbot und Heimarbeit stellen gewohnte Büroabläufe auf den Kopf. Wie kann unter diesen Bedingungen eine Verlagerung der Arbeit ins heimische Büro gelingen? Welche technischen und organisatorischen Dinge gibt es zu beachten?
Die Bundesarchitektenkammer hat hilfreiche technische und organisatorische Hinweise zur Kommunikation für Architekturbüros zusammengestellt: hier (PDF-Dokument, 355.8 KB)
Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) hat SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel zur Veröffentlichung freigegeben, die auf der Webseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) abgerufen werden können hier. Die SARS-CoV-2-Arbeitsschutz-Regel wird der Praxis für den Zeitraum der epidemischen Lage gemäß § 5 Infektionsschutzgesetz zur Verfügung gestellt. Bei Anwendung der Regel sollen Arbeitgeber – dazu zählen auch Architektur- und Stadtplanerbüros, Architektenkammern und Baustellen – sowie Planer, die mit Umstrukturierungen von Arbeitsstätten beauftragt sind, davon ausgehen können, dass die entsprechenden rechtlichen Anforderungen nach den Arbeitsschutzverordnungen erfüllt werden: hier. (PDF-Dokument, 373.7 KB)
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat zu den Arbeitsschutzstandards COVID-19 des BMAS weitere Konkretisierungen zur Umsetzung im Büro veröffentlicht: hier (PDF-Dokument, 114.1 KB)
Die Bundesregierung hat Empfehlungen für ein infektionsschutzgerechtes Lüften veröffentlicht: hier. (PDF-Dokument, 93 KB)