Um die wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus einzudämmen, haben die Bundesländer ergänzend zum Bund Programme eingerichtet, um Selbständige unbürokratisch zu unterstützen. Die Programme der Bundesländer richten sich insbesondere an kleine und mittlere Betriebe, Selbständige, Freiberufler und Start-ups, die durch die Coronakrise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Lage und in Liquiditätsengpässe geraten sind. Dabei werden je nach Bundesland und abhängig von der Unternehmensgröße "unbürokratisch und schnell" Zuschüsse zu Betriebskosten und Lebenshaltungskosten, ergänzende Tilgungszuschüsse zu den KfW-Krediten und spezifische Branchenförderungen gewährt.
Voraussetzung für die Programme ist in der Regel, dass ein Zuschuss für die Sicherung der beruflichen bzw. betrieblichen Existenz in der Corona-Krise erforderlich ist. Zudem müssen Hilfsprogramme des Bundes oder andere zur Verfügung stehende Unterstützungen in Anspruch genommen bzw. beantragt werden. Eine existenzbedrohliche Wirtschaftslage kann mit einem erheblichen Honorarrückgang im Vergleich zum Vorjahr oder vergangener Monate belegt werden.
Die Zuschüsse der Bundesländer sind in der Regel bei den jeweiligen Landesförderinstituten zu beantragen.
Eine Übersicht über die Zuschüsse für Unternehmen und Selbständige in den Bundesländern finden Sie hier.
Detailhinweise und Antragsformulare finden sich online bei den Bundesländern und ihren Förderbanken:
Baden-Württemberg / L-Bank Baden-Württemberg:
Bayern / LfA Förderbank Bayern:
Berlin / Investitionsbank Berlin:
Brandenburg / Investitionsbank des Landes Brandenburg:
Bremen / BAB Bremer Aufbau-Bank
Hamburg / IFB Hamburg:
Hessen / Wirtschafts- und Infrastrukturbank (WI Bank) Hessen
Mecklenburg-Vorpommern / Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen / N-Bank Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen / NRW-Bank
Rheinland-Pfalz / Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Saarland / Saarländische Investitionskreditbank (SIKB)
Sachsen / Sächsische Aufbaubank
Sachsen-Anhalt / Investitionsbank Sachsen-Anhalt:
Schleswig-Holstein / Investitionsbank Schleswig-Holstein:
Thüringen / Thüringer Aufbaubank:
Erkundigen Sie sich über die Details zu möglichen Unterstützungsleistungen auf Länderebene auch bei der Architektenkammer in Ihrem Bundesland.
Die Links zu den 16 Länderarchitektenkammern finden Sie hier.