Stellungnahmen/Erklärungen

Newsletter

Publikationen der BAK

Bericht aus Brüssel

Jahresberichte

Publizistische Beiträge/Reden

Deutsches Architektenblatt

Stellungnahmen/Erklärungen

Wir über uns
Warum mit Architekten?
Daten und Fakten
Presse
Veröffentlichungen
Veranstaltungen/Messe
Energie/Klimaschutz
Baukultur
Berufspraxis
Aus- und Weiterbildung
HOAI/Vergabe
Architekturexport - NAX
Europa / Internationales

Bundesarchitekten- kammer

Architektenkammern der Länder

Berufsbild

Partnerschaften

Mitgliedschaften

Besser. Mit Architekten.

Tipps für den Bauherrn

Architekten-Suchfunktion

Architektenstatistiken

Ausbildung

Arbeitsmarkt

Weiterführende Links

Pressemitteilungen

Kontakt

Downloads

Newsletter

Publikationen der BAK

Bericht aus Brüssel

Jahresberichte

Publizistische Beiträge/Reden

Deutsches Architektenblatt

Stellungnahmen/Erklärungen

Vorschau

externe Veranstaltungen

Berichte

Expo Real 2013

Expo Real 2012

Expo Real - ab 2010

MIPIM 2013

Expo Real 2012-Videofeeds

nachhaltiges/energie- sparendes Bauen

KfW Kooperation

Kultur-/Kreativwirtschaft

Tag der Architektur

Architektur macht Schule

Preise

Rat für Baukultur

Stadtentwicklung

Links

Normung

Barrierefreies Bauen

Arbeitsstättenverordnung

Baustellenverordnung

Büroorganisation / Management

Berufshaftpflicht

Informationen für Studienanfänger

Bachelor- / Masterstudiengänge

Hochschulen in Deutschland

Notifizierung der Studiengänge für die Berufsanerkennung in der EU

Fortbildung

Bauzeichnerausbildung

Nationaler Qualifikationsrahmen NQR

HOAI

Vergabe

Wettbewerb

Büro Brüssel

Berufsqualifikation

EU-Dienstleistungsfreiheit

EU-Vergaberecht

Public Private Partnership in der EU

EU-Vertragsrecht

EU-Wettbewerbsrecht

Europäisches Forum für Architekturpolitik (EFAP)

Baukultur in Europa

EUROPAN

EU-Normung

EU-Außenhilfsprogramme

EU-Förderprogramme

Energieeffizienz in Europa

ACE

UIA

Stellungnahme BAK zur MBO / MWoPV Anforderungen an Wohnungen für Pflegebedürftigkeit
Bundesarchitektenkammer e.V. 27.01.2011

Stellungnahme der Bundesarchitektenkammer (BAK ) zum Entwurf von Änderungen der Musterbauordnung (MBO) und Entwurf einer Musterverordnung über Anforderungen an Wohnungen und Einrichtungen für volljährige Personen mit Pflegebedürftigkeit oder Behinderung (MWoPV)- Stand: 15.12.2010

Grundsätzlich steht die Bundesarchitektenkammer einer bauordnungsrechtlichen Regelung, die auf die Erfordernisse des demografischen Wandels eingeht, positiv gegenüber. In einer zunehmend älter werdenden Gesellschaft ändern sich Wohnformen. Menschen wollen in den eigenen vier Wänden, zumindest aber in häuslicher Umgebung alt werden, sind dabei aber verstärkt pflege- und betreuungsbedürftig.

Im Gefahrenfall sind alte Menschen oft nur noch eingeschränkt oder gar nicht in der Lage, sich selbst zu retten. Eine bauordnungsrechtliche Regelung muss daher diese Gefährdung berücksichtigen. Zugleich dürfen aber keine überzogenen Anforderungen gestellt werden, da kostenaufwendige Maßnahmen dem gesellschaftlichen Ziel "ambulant vor stationär" entgegenstehen.

Die Bundesarchitektenkammer greift – wie in allen Stellungnahmen – auf die Äußerungen der Länderarchitektenkammern zurück. Die Architektenkammern der Länder haben sich uneinheitlich, überwiegend jedoch skeptisch zur Änderung der Musterbauordnung und zum Entwurf der MWoPV geäußert. Die Positionierungen der Länderarchitektenkammern sind umso wichtiger, weil die MBO nicht aus sich selbst heraus Wirkung entfaltet, sondern in den Ländern umzusetzen wäre.

Nach näherer Prüfung der Entwürfe zur Änderung MBO und zur MWoPV erweist es sich im Ergebnis als äußerst schwierig, dass die vielfältigen und individuellen Anforderungen bei Pflegebedürftigkeit und Behinderung auf bauordnungsrechtlicher Ebene mit einer - grundsätzlich zu befürwortenden - einfach strukturierten Regelung aufgreifen zu wollen.

Es ist daher zu empfehlen, die Notwendigkeit einer Ausweitung der Regelungsverpflichtungen zu prüfen. Dabei solle zudem hinterfragt werden, ob derartige Definitionen tatsächlich die Grundabsicht fördern, das selbstbestimmte Wohnen in häuslicher Umgebung zu unterstützen. Es ist zu prüfen, ob die Änderung der MBO zu größerer Rechtssicherheit der Betreiber und Planer und tatsächlicher Sicherheit der Nutzer beiträgt oder ob durch die Einführung dieser Ergänzungskategorie neben der Sonderbauform nicht Tatbestände geschaffen werden, die bei vergleichsweise hohen baulichen Anforderungen zu größerer Rechtsunsicherheit und uneindeutiger Abgrenzung führen.

- Der gesamte Text der Stellungnahme kann im Infomaterial runtergeladen werden -

Die Stellungnahme kann komplett im Infomaterial als pdf-Dokument runtergeladen werden
BAK-Stellungnahme MBO MWoPV 27.01.11 Endf.pdfPDF (36Kb)DruckenDruckversion nach oben