Stellungnahmen
Newsletter
Publikationen der BAK
Bericht aus Brüssel
Jahresberichte
Publizistische Beiträge/Reden
Deutsches Architektenblatt
Klima-Manifest
Dresdner Erklärung
Bundesarchitekten- kammer
Architektenkammern der Länder
Berufsbild
Partnerschaften
Mitgliedschaften
Besser. Mit Architekten.
Tipps für den Bauherrn
Architekten-Suchfunktion
Pressemitteilungen
Kontakt
Downloads
Vorschau
Kooperationen
externe Veranstaltungen
Berichte
Tag der Architektur
Architekturbiennale - São Paulo 2011
Architektur macht Schule
Preise
Initiative Baukultur
Rat für Baukultur
Links
Stadtplanung
Informationen für Studienanfänger
Bachelor- / Masterstudiengänge
Hochschulen in Deutschland
Notifizierung der Studiengänge für die Berufsanerkennung in der EU
Fortbildung
Bauzeichnerausbildung
Nationaler Qualifikationsrahmen NQR
HOAI
Vergabe
Wettbewerb
Büro Brüssel
Berufsqualifikation
EU-Dienstleistungsfreiheit
EU-Vergaberecht
Public Private Partnership in der EU
EU-Vertragsrecht
EU-Wettbewerbsrecht
Europäisches Forum für Architekturpolitik (EFAP)
Baukultur in Europa
EUROPAN
EU-Normung
EU-Außenhilfsprogramme
EU-Förderprogramme
Energieeffizienz in Europa
ACE
UIA
nachhaltiges/energie- sparendes Bauen
Normung
Barrierefreies Bauen
Arbeitsstättenverordnung
Baustellenverordnung
Büroorganisation / Management
Bauqualität sichern
Berufshaftpflicht
Architektenstatistiken
Ausbildung
Arbeitsmarkt
Weiterführende Links
Expo Real
MIPIM
Bau
Archiv
Aktuelle Stellungnahmen
BAK-Stellungnahme zum Entwurf der Änderungen der Musterbauordnung (MBO) und zur Änderung der Musterbeherbergungsverordnung (MBeVO) (Stand: 01.06.2011)
Grundsätzlich steht die Bundesarchitektenkammer einer Anpassung bauordnungsrechtlicher Regelung positiv gegenüber. Die Bundesarchitektenkammer greift – wie in allen Stellungnahmen – auf die Äußerungen der Länderarchitektenkammern zurück. Bei vielen Änderungsvorschlägen handelt es sich um Anpassungen der MBO an einen Regelungsstand, den Landesbauordnungen bereits in ihrer letztgültigen Fassung aufweisen.Bei einigen Änderungen besteht allerdings erheblicher Abstimmungs- und Änderungsbedarf. Insbesondere die vorgeschlagenen Anpassungen des § 61 „Verfahrensfreie Vorhaben“ und § 66 „Bautechnische Nachweise“ verstehen die Bundesarchitektenkammer und Länderarchitektenkammern als eine Fehlentwicklung und lehnen diese in der vorliegenden Fassung ab. Auch bezüglich § 6 „Abstandsflächen“ bestehen in mehreren Länderarchitektenkammern verstärkt Bedenken, so dass daraus der Schluss zu ziehen ist, dass weiterer Klärungsbedarf besteht, um den jeweiligen regionalen, länderspezifischen Notwendigkeiten gerecht zu werden.Zu begrüßen ist, dass die Bedenken, die zum Entwurf von Änderungen der Musterbauordnung (MBO) im Zusammenhang mit dem Entwurf einer Musterverordnung über Anforderungen an Wohnungen und Einrichtungen für volljährige Personen mit Pflegebedürftigkeit oder Behinderung (MWoPV) - Stand: 15.12.2010 - aufgenommen wurden.Zur MBeVO liegen keine Änderungs- oder Ergänzungswünsche der Länderarchitektenkammern vor.Zu den vorgenannten Punkten wird im Folgenden Stellung bezogen. Zudem werden weitere Hinweise zu den Änderungen gemäß MBO-Entwurf gegeben - siehe Tabelle im Infomaterial (pdf-Dokument)aufgestellt: 09.09.2011 Bundesarchitektenkammer