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BAK-Stellungnahme zum Grünbuch über die Modernisierung im Bereich des öffentlichen Auftragwesens
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| Bundesarchitektenkammer e.V. 18.04.2011 |
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Stellungnahme der Bundesarchitektenkammer zum Grünbuch über die Modernisierung der europäischen Politik im Bereich des öffentlichen Auftragswesens KOM(2011)15 endgültig
Berlin, April 2011
Die Bundesarchitektenkammer begrüßt die Initiative der Europäischen Kommission zur Reform der EU-Vorschriften für das öffentliche Auftragswesen. Volle Unterstützung findet die Strategie Europa 2020 für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum. Gleiches gilt für die in diesem Zusammenhang genannten Anforderungen an das öffentliche Auftragswesen. Die insofern genannte erforderliche Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen auf dem Gebiet der Innovation, die Bedeutung der Ressourcen schonenden und emissionsarmen Wirtschaft sowie die Verbesserung des Unternehmensumfelds insbesondere für innovative KMU deckt sich im Wesentlichen mit den Erwartungen der Architektenschaft an ein modernes und zeitgemäßes Vergaberecht.
Kernforderungen der Architektenschaft korrelieren mit den einleitend im Grünbuch genannten Zielen. Zur Erreichung dieser Ziele sind nach Auffassung der Architektenschaft Verbesserungen des Vergaberechts erforderlich. Die Hauptkonfliktpunkte zwischen den genannten Leitzielen und der Vergaberechtswirklichkeit entstehen im Bereich lokalisierbarer Regelungsbereiche innerhalb der Vergaberichtlinien. Diese lassen sich wie folgt zusammen-fassen:
- Der Zugang der Leistungsträger im Bereich Architektur zu öffentlichen Aufträgen ist häufig erschwert. Eine der wesentlichen Ursachen hierfür ist nicht die unzureichende Qualifikation der Leistungsträger, sondern die Handhabung der in den Richtlinien definierten Eignungskriterien im öffentlichen Teilnahmewettbewerb. Bedingt durch die Struktur des Marktes – 90 % der Architekturbüros in der Bundesrepublik Deutschland haben weniger als 5 Mitarbeiter – handelt es sich um einen klar von Mikrounternehmen geprägten Sektor. Bereits auf den ersten Blick schließen aus rechtlicher Sicht verhältnismäßige Kombinationen bestimmter Eignungskriterien wie etwa Mitarbeiterzahlen von mindestens drei fest Angestellten über einen Zeitraum von drei Jahren und einen entsprechenden Jahresumsatz im unteren sechsstelligen Bereich effektiv über 90 % der Leistungsträger aus. Dies bedeutet im Ergebnis eine ganz wesentliche Einschränkung des Wettbewerbs und einen klaren Verzicht auf die erheblichen Ressourcen an Innovationskapital, die der deutsche (und europäische) Markt zu bieten hat. Der hieraus resultierende Schaden für die Wettbewerbsfähigkeit kleinerer und mittelständischer Architektenbüros im nationalen und europäischen Markt ist völlig inakzeptabel. Von großer Bedeutung ist damit eine sachgerechte Eingrenzung des Nachweisaufwandes.
- Die Vergaberichtlinien enthalten für die Vergabe von Planungsaufträgen an Architekten maßgeschneiderte Verfahren (der Entwurfswettbewerb verbunden mit einem nachfolgenden Verhandlungsverfahren). Der Architektenwettbewerb ist mit Blick auf die Größenordnung der von den Vergaberichtlinien erfassten Aufträge das ideale Instrument zur Ausschöpfung der oben genannten Marktpotentiale. Im Architektenwettbewerb geht es um die Qualität und Innovationskraft einer planerischen Lösung und nicht um Fragen wie Reputation, Bürogröße oder politische Vernetzung. Aus diesem Grund wäre es nur konsequent, den Entwurfswettbewerb verbunden mit nachfolgendem Verhandlungsverfahren zum Regelverfahren für die Vergabe von Planungsaufträgen zu erheben.
- Nach wie vor sehen die Vergaberichtlinien vor, dass der Auftrag auf Grundlage des billigsten Preises oder auf Grundlage des wirtschaftlich günstigsten Angebots vergeben werden kann. Völlig unbestritten ist mittlerweile – aus EU-Sicht seit der Anerkennung der Lebenszykluskosten als wesentlichen Parameter zur Bewertung der Wirtschaftlichkeit von Bauwerken – die Tatsache, dass der billigste Preis als Kriterium für die Vergabe von Planungsaufträgen unsinnig ist. Umweltgerechtes und Ressourcen schonendes Bauen setzen zwingend eine Gesamtwirtschaftlichkeitsbetrachtung bei der Auftragsvergabe voraus. Auch hier gilt der alte Leitspruch der Architektenschaft: „Wer beim Planen spart, zahlt beim Bauen (und Betreiben) drauf.“
Vor diesem Hintergrund möchten wir die von der Kommission in diesem Zusammenhang aufgeworfenen Fragen wie folgt beantworten:
Der ganze Text der Stellungnahme ist im Infomaterial unten als pdf-Dokument verfügbar
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