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Stellungnahme der BAK zur ASR V3.2 Barrierefreie Gestaltung
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| 03.05.2010 |
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Stellungnahme der Bundesarchitektenkammer (BAK) zu den Regeln für Arbeitsstätten ASR V3.2 Barrierefreie Gestaltung von Arbeitsstätten (ASR Stand: 30.10.2009)
Die ASR V3.2 ist insgesamt positiv zu bewerten, muss jedoch noch auf die kurz vor der Veröffentlichung stehende DIN 18040 Teil 1 „Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude“ abgestimmt werden.
Insbesondere wird begrüßt, dass - die Anforderungen der Barrierefreiheit mit einer ASR zu überschauen sein werden, auch wenn eine stete sukzessive Ergänzung nach dem Stand der Fertigstellung von ASR erfolgen muss,
- die Anforderungen so formuliert sind, dass sie individuell auf den im Betrieb beschäftigten Menschen mit Behinderung abzustimmen sind, und durch Benennung von Umsetzungsbeispielen Konkretisierungen an die Hand gegeben werden.
Zu empfehlen ist, dass - soweit technischen Maßnahmen nicht durchführbar sind, entweder mit „sollte“ zu formulieren oder Lösungen als organisatorische Maßnahmen bzw.s Persönliche Schutzausrüstung zu beschreiben, und so Alternativen zu eröffnen, um die Anwendungsfähigkeit der ASR V3.2 beim Errichten einer Arbeitsstätten im Neubau wie auch im Bestand sowie beim Betreiben einer Arbeitsstätte weiter zu erhöhen.
Die Stellungnahme zum Entwurf der ASR V3.2 im Einzelnen - siehe folgende Tabelle -
aufgestellt: 29.03.2010 ergänzt: 03.05.2010 Bundesarchitektenkammer
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Die gesamte Stellungnahme der Bundesarchitektenkammer (BAK) können Sie im Infomaterial unten runterladen.
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