 |
 |
 |
|
Stellungnahme der BAK zu DIN 18040 Teil 2
|
 |
| Bundesarchitektenkammer e.V. 15.06.09 |
 |
 |
|
Die BAK steht dem Normentwurf E DIN 18040-2 grundsätzlich positiv gegenüber und strebt die Veröffentlichung an. Es empfiehlt sich, mit der Bearbeitung der Einsprüche das Anforderungsniveau für Wohnungen genauer zu bestimmen und zu demjenigen der „öffentlich zugängigen Gebäuden“ abzugrenzen. Für ein hierfür ausreichendes Zeitkontingent will sich die BAK beim DIN gerne einsetzen.
Im Vergleich zum letzten Entwurf der DIN 18030 [2006-01] sind bereits Fortschritte gelungen, die den Zielen
- Praxistauglichkeit - Rechtsicherheit - allgemeingültige Anforderungen auf Mindeststandardniveau näher gekommen.
Vereinfachung und Überschaubarkeit sind ebenso wie Lesbarkeit und Gliederung der Norm zu Gunsten der Arbeitsfähigkeit mit diesem Instrument erkennbar und werden von der BAK als gute Basis zur weiteren Bearbeitung begrüßt.
Die Vorgaben des neuen Normauftrags 2007 haben sich damit als Erfolg versprechend erwiesen.
Eine weitere Bearbeitung sollte erfolgen, da die Systematik R (Rollstuhlnutzer) noch nicht konsequent durchgehalten wurde und das Anforderungsprofil - insbesondere in Abschnitt 4 - noch auf die Erschließung und Nutzung der barrierefreien Wohnung/Wohnungen (und nicht auf Wohngebäude bzw. öffentliche zugängliche Bereiche) abzustellen ist. Die deckungsgleiche Übernahme der Texte aus DIN 18040-1 ist des Öfteren nicht sachgerecht. Zudem sollte nochmals die Angemessenheit der Anforderungen geprüft werden, da sich die R-Maße im Normentwurf an den nicht mehr aktuellen, alten Elektro-Rollstühlen orientiert.
Die Aufnahme der sensorischen Einschränkungen ist zu begrüßen. Auch hier haben sich erhebliche Verbesserungen ergeben, allerdings sollte hier nochmals auf die Durchgängigkeit der Schutzzielbeschreibung und Lösungen in Form von Spiegelstrichen sowie die Regelungshierarchie geachtet werden und das Anforderungsniveau auf Wohnungen und nicht auf öffentlich zugängliche Gebäude abgestellt werden.
Auch die Bezugnahme auf die E DIN 32975 und DIN 32984, BGR 181 und GUV-I 8527 ist nicht uneingeschränkt auf Wohnungen möglich, da deren Anwendungsbereich eindeutig und ausschließlich auf öffentliche Bereiche, Arbeitsstätten und Außenanlagen festgelegt ist. Hier ist sorgfältig das Anforderungsprofil zu prüfen und zudem Widerspruchsfreiheit herzustellen.
Weiterhin wird dringend empfohlen, die graphische Qualität der Darstellungen zu vereinheitlichen und zu verbessern. Die Zeichnungen sollten auf Vollständigkeit (Bsp.: Bild 4) und Übersichtlichkeit (Bsp: Bild 13b) überprüft und durch grundlegende, für die Planung erforderliche Maßangaben (z.B.: vermasste Darstellung eines Rollstuhls, s.a. Darstellung) ergänzt werden. Für den Anwender ist es hilfreich, diese erforderlichen Mindestinformationen zur Verfügung zu haben.
- Lesen Sie hierzu auch die Kommentare im Anhang.
|
 |
|
 |
|
|
|
|