Stellungnahmen
Newsletter
Publikationen der BAK
Bericht aus Brüssel
Jahresberichte
Publizistische Beiträge/Reden
Deutsches Architektenblatt
Klima-Manifest
Bundesarchitekten- kammer
Architektenkammern der Länder
Berufsbild
Partnerschaften
Besser. Mit Architekten.
Tipps für den Bauherrn
Pressemitteilungen
Kontakt
Vorschau
Berichte
Tag der Architektur
Architektur macht Schule
Preise
Initiative Baukultur
Rat für Baukultur
Taut-Preis
Links
Informationen für Studienanfänger
Bachelor- / Masterstudiengänge
Hochschulen in Deutschland
Fortbildung
Bauzeichnerausbildung
Nationaler Qualifikationsrahmen NQR
HOAI
Vergabe
Wettbewerb
Büro Brüssel
Berufsqualifikation
EU-Dienstleistungsfreiheit
Vergabe öffentlicher Aufträge
Public Private Partnership in der EU
EU-Wettbewerbsrecht
Europäisches Forum für Architekturpolitik (EFAP)
Baukultur in Europa
EUROPAN
Europäische Normung
EU-Außenhilfsprogramme
EU-Förderprogramme
Energieeffizienz in Europa
ACE
UIA
nachhaltiges/energie- sparendes Bauen
Normung
Barrierefreies Bauen
Arbeitsstättenverordnung
Baustellenverordnung
Büroorganisation / Management
Bauqualität sichern
Architektenstatistiken
Ausbildung
Arbeitsmarkt
Konjunktur des Planungsmarktes
Struktur der Planungsbüros
Architektenbefragungen
Bauwirtschaft
Weiterführende Links
Kultur- und Kreativwirtschaft
Aktuelle Stellungnahmen
Archiv
Die BAK steht dem Normentwurf E DIN 18040-1 positiv gegenüber und befürwortet eine baldige Veröffentlichung.
Im Vergleich zum letzten Entwurf der DIN 18030 [2006-01] sind wesentliche Fortschritte gelungen, die den Zielen
- Praxistauglichkeit- Rechtsicherheit- allgemeingültige Anforderungen auf Mindeststandardniveau
wesentlich näher kommen. Vereinfachung und Überschaubarkeit sind ebenso wie Lesbarkeit und Gliederung der Norm zu Gunsten der Arbeitsfähigkeit mit diesem Instrument gelungen und werden von der BAK begrüßt.Die Vorgaben des neuen Normauftrags 2007 haben sich damit als erfolgreich erwiesen. Die BAK kann sich eine Arbeit mit diesem Entwurf in der Praxis vorstellen.Die Aufnahme der sensorischen Einschränkungen ist zu begrüßen. Auch hier haben sich erhebliche Verbesserungen ergeben, allerdings sollte hier nochmals auf die Durchgängigkeit der Schutzzielbeschreibung und Lösungen in Form von Spiegelstrichen sowie die Regelungshierarchie geachtet werden.Ebenfalls gilt es nochmals die Bezugnahme auf die E DIN 32975 und DIN 32984 sorgfältig hinsichtlich der Widerspruchsfreiheit und des Anforderungsniveaus zu prüfen. Zudem sollte in der E DIN 18040 nicht mit generellen Verweisen gearbeitet werden, sondern stattdessen die jeweiligen spezifischen Anforderungen der Barrierefreiheit direkt in der Norm wiedergegeben werden (z.B. aus BGR 181, GUV-I 8527) - Lesen Sie hierzu auch die Kommentare im Anhang. Weiterhin wird empfohlen, die graphische Qualität der Darstellungen zu vereinheitlichen und zu verbessern. Die Zeichnungen sollten auf Vollständigkeit (Bsp.: Bild 4) und Übersichtlichkeit (Bsp: Bild 13b) überprüft und durch grundlegende, für die Planung erforderliche Maßangaben (z.B.: vermasste Darstellung eines Rollstuhls, s.a. Darstellung) ergänzt werden. Für den Anwender ist es hilfreich, diese erforderlichen Mindestinformationen zur Verfügung zu haben. - Lesen Sie hierzu auch die Kommentare im Anhang.