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Stellungnahme der BAK zum Entwurf der Energieeinsparverordnung (Stand: 16. November 2006)
Barbara Chr. Schlesinger 12.12.2006

Stellungnahme der Bundesarchitektenkammer zum Entwurf eine Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung - EnEV)- Stand 16. November 2006

Der künftige Umgang mit den verfügbaren und erneuerbaren Ressourcen wird die Entwicklung unserer gebauten Umwelt entscheidend mitbestimmen. Die Frage des sinnvollen und sparsamen Einsatzes von Energie wird in Anbetracht steigender Energiepreise von vielen Eigentümern von Gebäuden gestellt. Im Neubau - wie auch im Bestand - ist energiesparendes Bauen ein zentrales Leistungserfordernis. Architekten/innen gehören zu den Hauptakteuren und sind sich der besonderen Bedeutung dieses Themas bewusst. Sie bringen sich daher aktiv ein, indem sie dem Bauherrn als fachkundige Berater zur Seite stehen und die verschiedenen Aspekte - gestalterisch, wirtschaftlich, technisch und auch ökologisch verträglich - ausgewogen in Planung und Ausführung berücksichtigen.

Energetische Aspekte in der Planung sind dementsprechend selbstverständlicher Bestandteil der Hochschulausbildung sowie in der Fortbildung von Architekten/innen wie Innenarchitekten/innen. Seminare zur energetischen Modernisierung oder zum „Energieberater“ sind die am häufigsten besuchten Fortbildungsveranstaltungen und dieses bereits schon über Jahre hinweg.

Die Architektenkammern der Länder und die Bundesarchitektenkammer (BAK) setzen sich daher für die fachgerechte Umsetzung des Thema Energie/Energieeffizienz in die Planung ein und sprechen sich für ein qualitätvolles, fachlich fundiertes Niveau der Umsetzung der Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (GebäudeRili) aus.

Von großer Bedeutung für eine erfolgreiche Weiterführung der Energiesparpolitik wird sein, dass der Bürger die neuen Maßgaben - Energieausweis, erweiterte Anforderungen an Nichtwohngebäude und Bestandsgebäude - nicht als bürokratische Maßregelung empfindet, sondern dass er motiviert wird, energetische Maßnahme vorzunehmen und Unterstützung bei der Planung und Durchführung erhält. Insofern ist in besonderem Maße darauf zu achten, dass Kosten, die durch die Maßgaben der neuen EnEV entstehen, in einem vertretbaren, ausgewogenen Verhältnis zum Nutzen stehen. Die Vermittelbarkeit hängt stark von der inhaltlichen Qualität der EnEV ab.

Grundsätze, an denen die Inhalte der EnEV ausgerichtet sein sollen, finden sich in der Begründung zum EnEV-Entwurf. Dort heißt es, dass
-       europäische Richtlinien „eins zu eins“ umzusetzen sind,
-       rein national motivierte Zusatzleistungen für Bürger und Wirtschaft vermieden werden sollen,
-       „weiche“ Instrumente statt zusätzlicher ordnungsrechtlicher Vorschriften eingesetzt werden sollen,
-       der Aufbau neuer Verwaltungsstrukturen vermieden werden soll
-       das Anforderungsniveau der EnEV 2004 nicht verschärft werden soll,
-       ein einheitliches Niveau ein Höchstmaß an Transparenz für den Verbraucher gewährleisten sein soll und
-       hinsichtlich der technischen und rechtlichen Anforderungen gleich gestaltete Marktbedingungen für die Wirtschaft innerhalb der Bundesrepublik geschaffen werden sollen.

Hinzukommen weitere aus der GebäudeRili stammende sowie allgemeine Aspekte:
-       Für die Umsetzung der europäischen Vorgaben wird den Mitgliedstaaten ein teilweise erheblicher Spielraum belassen.
-       Zur Berechnung der integrierten Gesamtenergieeffizienz ist eine Berechnungsmethode festzulegen.
-       Einsatz von qualifizierten und/oder zugelassenen Fachleuten, deren Unabhängigkeit auf der Grundlage objektiver Kriterien zu gewährleisten ist
-       wirtschaftliche Angemessenheit durch einfache, transparente Verfahren.
-       Vermeidung von weiterem Bürokratieaufbau
-       Verwendung als öffentlich-rechtlicher Nachweis zur Baugenehmigung
-       Rechtssicherheit

Die Bundesarchitektenkammer begrüßt die Anstrengungen der Bundesregierung hinsichtlich der energetischen Verbesserung von Gebäuden, insbesondere im Bestand. Bei richtiger Ausgestaltung böte sich mit dem Energieausweis ein hervorragendes Instrument, um das Bewusstsein in der Bevölkerung für energetische Qualitäten weiter zu stärken. Grundvoraussetzung für eine breite Akzeptanz wären allerdings Einheitlichkeit, Verständlichkeit und Transparenz des Energieausweises und der verwendeten Berechnungsmethoden. Eine weitere, wichtige Rolle spielt dabei die Ausgewogenheit der Anforderungen, die an Gebäude gestellt werden und im Sinne der Nachhaltigkeit abzuwägen sind. Danach müssen energetische Aspekte in Aufwand und Nutzen stets in einem angemessenen Verhältnis mit anderen für das Gebäude maßgebliche Planungskriterien wie z.B. Nutzung, Funktionalität, Gestaltung u. a. stehen.

Der vorliegende EnEV-Entwurf wird diesen Kriterien nur stellenweise gerecht. Die Grundsätze gemäß Begründung zum Verordnungsentwurf - siehe oben - werden nur partiell umgesetzt.

Da kein das Qualitätsniveau betreffendes, einheitliches Ziel verfolgt wird, wird der
EnEV-Entwurf durch unterschiedliche Anforderungsniveaus (Nachweisverfahren und Referenzgebäude) überfrachtet. Im Ergebnis ist er unübersichtlich, fehleranfällig und führt zu erheblichem bürokratischem, investitionshemmenden Aufwand bei Eigentümern, Investoren und Planern.

Der Verordnungsentwurf bedarf einer erheblichen Überarbeitung und Verschlankung, insbesondere für den Bereich des Nichtwohnungsbaus.

Zusammenfassung der Stellungnahme in 9 Punkten finden Sie: hier.


Zu den Paragraphen des EnEV-Entwurfes im Einzelnen: hier.


Die komplette Stellungnahme kann im Infomaterial als pdf-Dokument runtergeladen werden.

BAK-Stellungnahme 06-12-12 Endf.pdfPDF (352Kb)DruckenDruckversion nach oben