|
Mit großem Bedauern stellt die BAK fest, dass der zweite Normentwurf DIN 18030: 2006-01 den Zielen,
- Praxistauglichkeit
- Rechtsicherheit
- allgemeingültige Anforderungen auf Mindeststandardniveau
nicht näher gekommen ist.
Der grundsätzliche Teil der BAK-Stellungnahme zum Entwurf der DIN 18030:2002-11 - siehe Stellungnahme vom 27.3.2003 - hat daher weiterhin Bestand. Einige Neuerungen sind sicher zu begrüßen. Dies betrifft insbesondere die Aufnahme der sensorischen Einschränkungen und Hinweise. Positiv wird durchaus der Ansatz bewertet, die notwendigen Anforderungen an Bauteile/Baukonstruktion zusammenzufassen sowie im Abschnitt ‚ergonomische Grundlagen’ zur Sensorik, Visualität, Akustik, Taktilität und Haptik, Anthropometrie, Bewegungs- und Handlungsabläufe, Mobilität und Physische Kondition zu erläutern. Dieses Vorgehen ist zwar für eine Norm ungewöhnlich, aber macht so die Komplexität des Bearbeitungsthemas deutlich und kann dem Normanwender einen Einblick in die Funktionsansprüche und Nutzerprofile geben. Leider führt dies zu einem sehr umfänglichen Normtext. Vereinfachung und Überschaubarkeit ist nicht gelungen. Auch die Klärung der Begrifflichkeiten und die Differenzierung der Anwendungsbereiche zu Gunsten der Arbeitsfähigkeit mit diesem Instrument hat sich eher ins Gegenteil gekehrt. Die BAK empfiehlt daher, die DIN 18030 nicht zu veröffentlichen und abzuwägen, ob es nicht sinnvoller ist, die Arbeit an der Norm einzustellen. In der Praxis kann die BAK sich eine Arbeit mit diesem Entwurf nur schwerlich vorstellen.
Die vollständige Stellungnahme der BAK in Tabellenform können Sie herunterladen: hier
|
 |
Die vollständige Stellungnahme der BAK in Tabellenform können Sie herunterladen: hier
|