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Stellungnahme vom 11.03.2005 der Bundesarchitektenkammer e.V. (BAK), Berlin, der Bundesingenieurkammer e.V. (BIngK), Berlin und der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten (BAIK), Wien
zum Vorschlag der Europäischen Kommission
für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates
zur Endenergieeffizienz und zu Energiedienstleistungen (KOM(2003)739 endg.)
I. Allgemein In der Bundesarchitektenkammer e.V. (BAK) sind die 16 Architektenkammern der Länder (Körperschaften des öffentlichen Rechts) zusammengeschlossen. Die BAK vertritt alle 110.000 deutschen Hochbauarchitekten, Stadtplaner, Innen- und Landschaftsarchitekten in berufspolitischen Angelegenheiten. Die Bundesingenieurkammer e.V. (BIngK) ist als Vertreterin von 41.000 Ingenieuren in der Bundesrepublik ebenso strukturiert. Im Zentrum ihrer Arbeit stehen die 16.000 Beratenden Ingenieure, deren Tätigkeit durch die Ingenieurgesetze der Länder geregelt wird. In Österreich vertreten die Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten (BAIK) und vier Länderkammern der Architekten und Ingenieurkonsulenten – alle sind Körperschaften öffentlichen Rechts – die beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Interessen von fast 6.800 freiberuflichen Ziviltechnikern (Architekten, Ingenieurkonsulenten). Die Bundesarchitektenkammer, die Bundesingenieurkammer und die Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten begrüßen das mit dem Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission anvisierte Ziel, Energieeinsparungen über die Entwicklung innovativer Energiedienstleistungen weiter zu forcieren. Der Richtlinienvorschlag sollte die bisherigen Aktivitäten, wie z.B. die der Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.12.2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (GebäudeRL), sinnvoll ergänzen.
Der Richtlinienvorschlag sieht vor, dass insbesondere Energieversorger kostenlose Energieaudits erbringen sollen. Eine fachlich qualifizierte und vor allem unabhängige Beratungsleistung kann damit nicht gewährleistet werden und steht im Widerspruch zur GebäudeRL, die einen verpflichtenden Energieausweis vorsieht, der aber sachgerechter Weise von Fachleuten aufgestellt werden muss, deren Unabhängigkeit nach objektiven Kriterien zu gewährleisten ist. Die Beratungsleistung sollte unbedingt durch unabhängige Fachleute (z.B. Architekten, beratende Ingenieure, Ingenieurkonsulenten) durchgeführt werden, deren erklärtes Ziel darin besteht, den Einsatz energieeinsparender Maßnahmen und Techniken zu fördern und die keine bestimmten Produktinteressen verfolgen. Andernfalls würde eine umfassende Betrachtung der Energieeffizienz gefährdet und somit wichtige Potentiale, die bei einer unabhängigen energetischen Bilanzierung bzw. Bestandsaufnahme ermittelt werden können, außer Acht gelassen. Energiedienstleistungen sollen daher sinnvollerweise aufbauend auf Energieaudits, die unabhängig und keinesfalls kostenlos zu erbringen sind, angeboten werden. Der von der Berichterstatterin, MdEP Mechthild Rothe, vorgelegte Entwurf eines Berichts erfährt die volle Unterstützung. II. Im Einzelnen zu Artikel 6 (a): Die in Artikel 6, Buchstabe a des Richtlinienvorschlags festgeschriebene Verpflichtung zur Erbringung unentgeltlicher Energieaudits seitens der Energieversorger beeinträchtigt in höchstem Maße bereits bestehende Energiedienstleistungsmärkte und verdrängt fachlich geschulte, unabhängige Energieberater. Energieaudits werden derzeit schon von Ingenieurkonsulenten, beratenden Ingenieuren und Architekten durchgeführt, welche aufgrund ihrer Ausbildung über die erforderliche Fachkompetenz verfügen. Aufgrund ihrer hohen fachlichen Qualifikation sind sie im Besonderen geeignet, auch die gemäß dem vorliegenden Entwurf vorgesehenen Energieaudits durchzuführen.
Aufgrund der Unternehmensziele der Energieversorger bleibt zu befürchten, dass aus Beratungsleistungen resultierende Mehrkosten über eine Erhöhung der Energietarife ausgeglichen werden, was starke Wettbewerbsverzerrungen zwischen Energieversorgern und kommerziellen Energieberatern zur Folge hätte. Die von der Berichterstatterin in Änderungsantrag 22 geforderte Streichung des benannten Absatzes kann nur begrüßt werden.
zu Artikel 8: Die Einrichtung geeigneter Qualifikations-, Akkreditierungs- und/ oder Zertifizierungssysteme, gemäß Art. 8 des Richtlinienvorschlags wird grundsätzlich befürwortet. Es muss jedoch sichergestellt werden, dass Energieaudits auch weiterhin jene Berufsgruppen durchführen dürfen, welche dazu schon derzeit auf Grund ihrer Berufsbefugnis berechtigt sind, ohne dass sie dafür zusätzliche Akkreditierungen und/ oder Zertifizierungen benötigen. Mit Blick auf die Verlässlichkeit und Effizienz der einzurichtenden Systeme sowie der nötigen Einschätzung bezüglich entstehender Kosten ist es notwendig, weitere Präzisierungen über die Ausgestaltung der Systeme vorzunehmen. Dabei sollte das bereits bestehende fachkompetente und flächendeckende Ausbildungssystem der Landesarchitekten- und Landesingenieurkammern Berücksichtigung finden und als mögliches Modell in Betracht gezogen werden. zu Artikel 11: Die in Artikel 11 benannte Option zur Einrichtung eines oder mehrerer Fonds, welche die Durchführung von Energieeffizienzprogrammen, Energieeffizienzmaßnahmen und die Entwicklung eines Markts für Energiedienstleistungen fördern, sollte gemäß Änderungsantrag 28 der Berichterstatterin als verpflichtende Maßnahme festgelegt werden. Die in Deutschland bereits bestehenden Ansätze, wie z.B. das CO2-Gebäudesanierungsprogramm und die finanzielle Förderung von Energieberatungen durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (bafa), sollten weiter ausgebaut und verbreitet werden. Staatliche Förderungen von neutralen Informations- und Beratungsleistungen sind ein wesentlicher Anstoß für Eigentümer und Bauwillige, in energetische Verbesserungen zu investieren. Eine Verstärkung in diesem Bereich hat daher beschäftigungspolitisch positive Auswirkungen. aufgestellt: 11.03.2005 Bundesarchitektenkammer Bundesingenieurkammer Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten
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