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Die Leitlinien sind eine Vereinbarung zwischen der Kommission und den europäischen Normungsorganisationen. Ihr Erstellungsablauf kann mit der Mandatisierung von harmonisierten europäischen Normen verglichen werden. Die Dienste der Kommission entwerfen, in Absprache mit dem ständigen Ausschuss für Bauwesen, ein Mandat und beauftragen, auf Grundlage des Mandats, die Europäische Organisation für technische Zulassung EOTA - European Organisation for Technical Approvals (http://www.eota.be/) – mit der Erarbeitung der Leitlinie. Das Einschalten des Ausschusses 98/34/EG entfällt jedoch bei Mandaten an die EOTA.
Den Text der Leitlinien finden Sie >> hier.