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BAK-Büro Brüssel 30.08.2007

Zuständige Behörden für Fragen der Berufsanerkennung sind die Architektenkammern der jeweiligen Bundesländer.

Die Architektenkammern können über die Karte kontaktiert werden:

Die Europäische Kommission hat ferner einen Online-Dienst mit der Bezeichnung >>SOLVIT eingerichtet. Dieses Netzwerk bestehend aus nationalen Behörden hat sich zur Aufgabe gemacht, in pragmatisches Weise Probleme zu lösen, die durch die unsachgemäße Anwendung von Binnenmarktrecht entstehen. In jedem Mitgliedstaat der EU sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen gibt es diese SOLVIT-Stellen. Sie bearbeiten kostenlos Beschwerden von Bürgern und Unternehmen und versuchen innerhalb von 10 Wochen praktikable Lösungen zur Verfügung zu stellen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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