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Energiesparendes Bauen
Barbara Chr. Schlesinger 18.01.02/11.03.05

Die aktuelle Stellungnahme der Bundesarchitektenkammer (BAK), Bundesingenieurkammer (BIngk) und der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten (BAIK), Wien zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Endenergieeffizienz und zu Energiedienstleistungen (KOM(2003)739 endg.) können Sie  downloaden: hier.

Am 21. November 2001 ist die Energieeinsparverordnung im Bundesgesetzblatt Nr. 59 verkündet worden. Die EnEV trat damit ab 1. Februar 2002 in Kraft. Als PDF-Datei kann sie im Internet unter:

http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/b101059f.pdf

angesehen werden.

Auch die Allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) zu § 13 der Energieeinsparverordnung (AVV Energiebedarfsausweis) sind beschlossen und im Bundesanzeiger Nr. 52 vom 15.03.2002 (S. 4865) verkündet worden.

Im Internet ist der Text zu finden unter:
www.bmvbw.de
unter "Themen: Bauwesen, Städtebau und Raumordnung/ Bauwesen/ Klimaschutz und Energieeinsparung"
Fragen und Antworten zur Auslegung der Energieeinsparverordnung wurden von einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe erarbeitet und können auf der Seite des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung in Tabellenform runtergeladen werden:

www.bbr.bund.de
in der Rubik "Bauwesen/Energie"

(18.01.2002)

Die Stellungnahme der Bundesarchitektenkammer zum Entwurf des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes EnEG (Stand: 10.01.05) finden Sie hier.





Bundesweit kostenlose Experten-Info-Hotline der Deutschen Energie-Agentur DENA:

Tel. 0800 736 734

Die Energieeinspar-
verordnung wurde am 07.03.2001 von der Bundesregierung beschlossen.
Der aktuelle Stand der Verordnung ist abrufbar unter

www.enev-online.de/
enev/enev.htm

Weitere Informationen zur EnEV

Informationen zum Passivhaus

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