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Allgemeines zur UIA
Claudia Sanders 03.02.2012

            

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Die Union Internationale des Architectes (UIA) wurde 1948 gegründet mit dem Ziel, Architektinnen und Architekten aller Länder unabhängig von Nationalität, Rasse, Religion, Architekturlehre und –ausbildung zu vereinigen. Als Mitglied der UIA, die so genannte nationale Sektion, wird die jeweils bedeutenste Architekten-Organisation eines Landes berufen.

Jedes Mitglied einer nationalen Architektenvereinigung, die der UIA angehört, ist gleichzeitig auch Mitglied der UIA und kann ihre Dienstleistungen in Anspruch nehmen.

Bei Gründung gehörten der UIA ca. 20 nationale Sektionen mit ungefähr 200.000 Mitgliedern an. Zur Zeit sind Organisationen in 124 Ländern mit ca. 1,3 Millionen Architektinnen und Architekten ordentliche Mitglieder der UIA, die damit eine der größten Non-Governmental Organisationen (NGO) ist, die bei der UN akkreditiert sind. Nationale Sektion der Bundesrepublik Deutschland ist zur Zeit die Bundesarchitektenkammer.

Die nationalen Sektionen sind in fünf geographische Regionen eingeteilt:

  • Region I:         Westeuropa
  • Region II:         Zentraleuropa und Vorderer Orient
  • Region III:        Nord-, Mittel- und Südamerika
  • Region IV:        Asien und Australien
  • Region V:         Afrika

Die UIA befindet sich momentan in den ersten Stadien einer Restrukturierung; Statuten und Ordnungen werden sich in den nächsten Monaten ändern. Da diese Änderungen jedoch noch nicht mit einem fixen Datum verbunden sind, möchten wir nachfolgend die noch gültigen Satzungspunkte aufführen.

Ziele und Aufgaben der UIA

Die wesentlichen Ziele und Aufgaben der UIA sind in den Statuten festgehalten:

  • Verbesserung der menschlichen Lebensbedingungen, insbesondere in den Entwicklungsländern
  • Weitere Entwicklung der Lehrmethoden auf den Gebieten der Architektur und Stadtplanung
  • Förderung der Kontakte zwischen den unterschiedlichen Disziplinen sowie zwischen Nutzern, Lehrern und Studenten
  • Vertretung der Interessen der Architekten im internationalen Bereich gegenüber Architektenvereinigungen und Architekten auf nationaler sowie internationaler Ebene, gegenüber anderen Nicht-Regierungs-Organisationen mit dem Zweck, Kontakte zu anderen Disziplinen aufzubauen, und gegenüber Organisationen und Institutionen, bei denen die UIA die einzige anerkannte weltweite Architektenvertretung ist (z.B. UNESCO, WHO, WTO etc.)

Zusammensetzung der Organisation

Generalversammlung

Die Generalversammlung der UIA tritt als Legislativorgan alle drei Jahre zusammen. In ihr sind alle nationalen Sektionen vertrreten, die – je nach Mitgliederstärke – ein bis elf Delegierte entsenden können. Zu ihren Aufgaben gehören:

Entscheidungen in Satzungsangelegenheiten sowie über Politik der UIA und deren Arbeitsprogramme

  • Überwachung der Einhaltung von Statuten und Verbandsordnung
  • Wahl des Rates und des Präsidiums
  • Entscheidung über Zulassung oder Ausschluss von nationalen Sektionen
  • Kontrolle der Umsetzung von Beschlüssen
  • Verabschiedung des Budgets
  • Festlegung der Beitragshöhe der nationalen Sektion

Vorstand / Rat

Der Vorstand/Rat ist das oberste ausführende Organ der UIA. Er tritt mindestens einmal im Jahr zusammen uns setzt sich aus je vier Vertretern der fünf UIA-Regionen sowie den acht Mitgliedern des Präsidiums (inklusive ehemaligem Präsidenten) zusammen. Zu den Vorstandsaufgaben gehören:

  • Genehmigung der Rechenschaftsberichte, des jährlichen Programms und des Budgets
  • Möglichkeit der Erstellung zeitlich notwendiger Maßnahmen, die keiner außerordentlichen Generalversammlung bedürfen (diese müssen jedoch nachträglich von der Generalsversammlung bestätigt werden).

Seit Sommer 2005 ist die BAK mit Vizepräsidentin Nina Nedelykov als Vorstandsmitglied (Stellvertreter: Hannes Hubrich, Weimar) in diesem UIA Gremium vertreten.

Präsidium und Generalsekretariat

Das Präsidium wird als ausführendes Organ von der Generalversammlung gewählt. Es trifft sich je nach Bedarf zwischen den Ratsversammlungen und berät und behandelt alle Fragen, die nicht ausschließlich in den Geschäftsbereich des Rates oder der Generalversammlung fallen. Ihm gehören an: Präsident, Generalsekretär, Schatzmeister und die fünf für ihre Regionen verantwortlich handelnden Vizepräsidenten.

Das Generalsekretariat hat den Anordnungen des Generalsekretärs zu folgen, ihm obliegen Leitung und Verwaltung der UIA, die Kontaktpflege zu anderen nationalen Sektionen und die Koordinierung verschiedner Aktivitäten.

Arbeitsprogramme und Kommissionen

Die Behandlung architekturinhaltlicher und berufspolitischer Fragen steht im Vordergrund der Tätigkeit der UIA-Arbeit. Arbeitsprogramme und –kommissionen sind Foren zur Verbesserung der internationale Zusammenarbeit und ermöglichen einen regelmäßigen Erfahrungs- und Meinungsaustauch. Die Ergebnisse der Sitzungen werden in den Publikationen der UIA veröffentlicht. Mitglider der Arbeitsprogramme werden von den nationalen Sektionen delegiert; ihre Mitgliederzahl ist nicht begrenzt. Jedes Arbeitsprogramm wird von einem Direktor geleitet, der die materielle und organisatorische Unterstütung seiner nationalen Sektion haben muß. Für seine Tätigkeit ist er dem Generalsekretär gegenüber verantwortlich.

Eine große Anzahl der Arbeitsprogramme arbeitet weltweit, einige sind jedoch nur auf eine Region begrenzt, während andere aufgrund ihrer spezifischen Bedetung in mehreren Regionen eigenständig tätig sind.

 

 

 

 

 

 

 

  • Wie die deutsche Architektenschaft in den Arbeitsgremien der UIA vertreten ist können Sie anhand eines Organigramms sehen, welches Sie >> hier einsehen können

  • Eine Präsentation zur Struktur der UIA können Sie >> hier herunter laden (Englisch).

  • Eine Übersicht relevanter Termine der UIA sowie der Architektur weltweit (Veranstaltungen, Messen u.ä.) können Sie im Kalender der >> hier einsehen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 Eine Übersicht der Arbeitsprogramme und –kommissionen erhalten Sie (auf Englisch) >> hier...

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