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Dr. Joachim Jobi 24.08.2010
Die berufsrechtlichen Bestimmungen des Architektenberufs in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union unterliegen der ständigen Beobachtung durch die Europäische Kommission und sind teilweise auch Gegenstand von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs.

Relevant sind dabei im Wesentlichen Preisempfehlungen, verbindliche Preise, Regeln für die Werbung, Zugangsvoraussetzungen und ausschließliche Rechte und Vorschriften für die zulässige Unternehmensform und die berufsübergreifende Zusammenarbeit. Einen umfassenden Bericht über den Wettbewerb bei freiberuflichen Dienstleistungen hat die Europäische Kommission bereits im Februar 2004 vorgelegt. Die Zusammenfassung dieses Berichts und die Verweisung auf die zugrundeliegende Mitteilung der Kommission sind >> hier abrufbar.

Aktuell werden einige der für die Ausübung des Architektenberufs relevanten Kriterien von der europäischen Kommission im Rahmen der Evaluierung der Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie überprüft. Dies betrifft insbesondere das Preisrecht (Honorare) sowie berufsrechtliche Regelungen, durch die den Architekten bestimmte Mehrheitsbeteiligungen an Berufsgesellschaften vorbehalten werden. Der abschießende Bericht der Europäischen Kommission soll zum Jahresende 2010 veröffentlicht werden.
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