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EU-Grünbuch und Konsultation
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| BAK-Büro Brüssel 12.11.2009 |
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In dem Grünbuch werden PPP unter dem Blickwinkel der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften für öffentliche Aufträge und Konzessionen betrachtet. Im Gemeinschaftsrecht gibt es kein spezielles System, in das PPP einbezogen wären. PPP-Konstruktionen, die im Sinne der Richtlinien über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge als "öffentliche Aufträge" gelten, müssen grundsätzlich die ausführlichen Vorschriften dieser Richtlinien einhalten. Für "Baukonzessionen" hingegen gelten lediglich vereinzelte Vorschriften des abgeleiteten Rechts, für "Dienstleistungskonzessionen" sind in den Richtlinien über öffentliche Aufträge überhaupt keine Bestimmungen enthalten. Unabhängig davon, ob Vorschriften des abgeleiteten Rechts gelten, muss allerdings jeder Akt, durch den eine öffentliche Stelle die Ausübung einer Wirtschaftstätigkeit einem Dritten überträgt, vor dem Hintergrund der Regeln und Grundsätze betrachtet werden, die sich aus dem EG-Vertrag ergeben, insbesondere in Bezug auf die Niederlassungsfreiheit und die Dienstleistungsfreiheit (Artikel 43 und 49 EG-Vertrag). Mit dem Grünbuch soll eine umfassende Diskussion darüber angestoßen werden, ob die Gemeinschaft tätig werden muss, um den Wirtschaftsteilnehmern der Mitgliedstaaten auf der Basis effektiven Wettbewerbs und rechtlicher Klarheit einen besseren Zugang zu den verschiedenen Formen der öffentlich-privaten Partnerschaft zu verschaffen.
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