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Überarbeitung der Rechtsmittelrichtlinie

EU-Vergaberichtlinie(n): Allgemeines

Überarbeitung der Rechtsmittelrichtlinie

Überarbeitung der Rechtsmittelrichtlinie
BAK-Büro Brüssel 23.08.2007

Die Überarbeitung der Rechtsmittelrichtlinie betrifft rechtliche und praktische Probleme, Vergabeentscheidungen öffentlicher Auftraggeber auf dem Wege einzelstaatlicher Nachprüfungsverfahren anzufechten. Dabei wird zunächst ermittelt, wie die einzelstaatlichen Nachprüfungsverfahren bis jetzt funktioniert haben und in welchen Bereichen Handlungsbedarf besteht. Vor allem in Fällen, in denen nach Ansicht der Bieter Aufträge nicht ordnungsgemäß vergeben wurden, sind eindeutige und wirksame Rechtsmittelverfahren wichtig, damit sichergestellt werden kann, dass die Aufträge auch wirklich an den Bieter gehen, der das das beste Angebot abgegeben hat.

Weiterführende Informationen auf dieser Website erhältlich.

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