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Überarbeitung der Rechtsmittelrichtlinie
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| Dr. Joachim Jobi 24.08.2010 |
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Die überarbeitete Rechtsmittelrichtlinie (Richtlinie 2007/66/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Dezember 2007) regelt rechtliche und praktische Probleme bei der Überprüfung von Vergabeentscheidungen öffentlicher Auftraggeber im Wege einzelstaatlicher Nachprüfungsverfahren. Die Richtlinie war von den EU-Mitgliedstaaten bis zum 20. Dezember 2009 umzusetzen. Im Vorfeld der Neuregelung der Rechtsmittelrichtlinie hatte die Europäische Kommission zunächst ermittelt, wie die einzelstaatlichen Nachprüfungsverfahren funktioniert haben und in welchen Bereichen Handlungsbedarf bestand. Vor allem in Fällen, in denen nach Ansicht der Bieter Aufträge nicht ordnungsgemäß vergeben wurden, waren eindeutige und wirksame Rechtsmittelverfahren wichtig um sicherzustellen, dass die Aufträge auch tatsächlich an den Bieter gehen, der das das beste Angebot abgegeben hatte.
Den Text der novellierten Rechtsmittelrichtlinie findet sich hier, die Vorgängerrichtlinien 92/13/EWG sowie 89/665/EWG können hier und hier abgerufen werden.
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