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EU-Vergaberichtlinie(n): Allgemeines und aktuelle Evaluation

EU-Vergaberichtlinie(n): Allgemeines und aktuelle Evaluation

Überarbeitete Rechtsmittelrichtlinie

EU-Vergaberichtlinien: Allgemeines und aktuelle Evaluation
Dr. Joachim Jobi 23.08.2010

Die bereits am 30.04.2004 im Amtsblatt L 134 der EU veröffentlichten Texte des Legislativpaketes öffentliches Auftragswesen gelten auch heute unverändert fort. Dabei handelt es sich um die Richtlinie 2004/17/EG vom 31. März 2004 zur Koordinierung der Zuschlagserteilung durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste sowie um die Richtlinie 2004/18/EG vom 31. März 2004 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge.

Trotz der Fortgeltung dieser grundlegenden Rechtsakte gibt es derzeit im Europäischen Parlament und in der Europäischen Kommission Überlegungen zur Reform bzw. Überprüfung des europäischen Vergaberechts. Bei der am 26. Januar 2010 durchgeführten Sachverständigenanhörung im Europäischen Parlament haben sich allerdings alle Sachverständigen für die grundsätzliche Beibehaltung der vorgenannten Richtlinien ausgesprochen, gleichzeitig aber auch weitere Klarstellungen der Kommission zur Anwendung der Richtlinien befürwortet. Die Kommission hat ihrerseits deutlich gemacht, dass aus ihrer Sicht weiterer Handlungsbedarf bei der Berücksichtigung grüner und sozialer Kriterien in der Vergabe besteht. Insgesamt will die Kommission im Laufe des Jahres 2010 einen Leitfaden ausarbeiten, der eine Bestandsaufnahme leisten und die zukünftigen Prioritäten der Kommission skizzieren soll.

Eine Übersicht über die aktuellen Rechtsakte der EU zum Vergaberecht findet sich hier...

Weitere Punkte zum Thema Vergaberecht finden Sie auf der Website der Bundesarchitektenkammer hier...



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