EU-Dienstleistungsfreiheit
Büro Brüssel
Berufsqualifikation
EU-Vergaberecht
Public Private Partnership in der EU
EU-Vertragsrecht
EU-Wettbewerbsrecht
Europäisches Forum für Architekturpolitik (EFAP)
Baukultur in Europa
EUROPAN
EU-Normung
EU-Außenhilfsprogramme
EU-Förderprogramme
Energieeffizienz in Europa
ACE
UIA
Bundesarchitekten- kammer
Architektenkammern der Länder
Berufsbild
Partnerschaften
Mitgliedschaften
Besser. Mit Architekten.
Tipps für den Bauherrn
Architekten-Suchfunktion
Architektenstatistiken
Ausbildung
Arbeitsmarkt
Weiterführende Links
Pressemitteilungen
Kontakt
Downloads
Newsletter
Publikationen der BAK
Bericht aus Brüssel
Jahresberichte
Publizistische Beiträge/Reden
Deutsches Architektenblatt
Stellungnahmen/Erklärungen
Vorschau
externe Veranstaltungen
Berichte
Expo Real 2013
Expo Real 2012
Expo Real - ab 2010
MIPIM 2013
Expo Real 2012-Videofeeds
nachhaltiges/energie- sparendes Bauen
KfW Kooperation
Kultur-/Kreativwirtschaft
Tag der Architektur
Architektur macht Schule
Preise
Rat für Baukultur
Stadtentwicklung
Links
Normung
Barrierefreies Bauen
Arbeitsstättenverordnung
Baustellenverordnung
Büroorganisation / Management
Berufshaftpflicht
Informationen für Studienanfänger
Bachelor- / Masterstudiengänge
Hochschulen in Deutschland
Notifizierung der Studiengänge für die Berufsanerkennung in der EU
Fortbildung
Bauzeichnerausbildung
Nationaler Qualifikationsrahmen NQR
HOAI
Vergabe
Wettbewerb
Dienstleistungsrichtlinie
Ziele der Dienstleistungsrichtlinie
Die bis zum 28. Dezember 2009 umzusetzende Dienstleistungsrichtlinie zielt auf die Vollendung eines echten Binnenmarkts für Dienstleistungen, die den größten Sektor der europäischen Wirtschaft darstellen. Zur Erreichung dieses Ziels wird mit den Bestimmungen der Richtlinie eine Vereinfachung der Verwaltungsverfahren, der Abbau von Hindernissen für Dienstleistungen sowie die Stärkung des gegenseitigen Vertrauens zwischen den Mitgliedstaaten und des Vertrauens von Dienstleistungserbringern und Verbrauchern in den Binnenmarkt angestrebt. Im Einzelnen ist eine umfassende Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung des nationalen Rechts, das sog. Normenscreening vorgesehen, weiterhin die Einführung von einheitlichen Ansprechpartnern für Dienstleistungserbringer sowie des sog. Binnenmarktinformationssystems (IMI), mit dessen Hilfe die Verwaltungszusammenarbeit weiter verbessert werden soll.