EU-Dienstleistungsfreiheit
Büro Brüssel
Berufsqualifikation
Vergabe öffentlicher Aufträge
Public Private Partnership in der EU
EU-Wettbewerbsrecht
Europäisches Forum für Architekturpolitik (EFAP)
Baukultur in Europa
EUROPAN
Europäische Normung
EU-Außenhilfsprogramme
EU-Förderprogramme
Energieeffizienz in Europa
ACE
UIA
Bundesarchitekten- kammer
Architektenkammern der Länder
Berufsbild
Besser. Mit Architekten.
Tipps für den Bauherrn
Pressemitteilungen
Kontakt
Newsletter
Publikationen der BAK
Bericht aus Brüssel
Jahresberichte
Publizistische Beiträge/Reden
Deutsches Architektenblatt
Stellungnahmen
Klima-Manifest
Vorschau
Berichte
Initiative Baukultur
Tag der Architektur
Taut-Preis
Architektur macht Schule
Rat für Baukultur
Renault Traffic Future
Links
Informationen für Studienanfänger
Bachelor- / Masterstudiengänge
Hochschulen in Deutschland
Fortbildung
Bauzeichnerausbildung
Nationaler Qualifikationsrahmen NQR
HOAI
Vergabe
Barrierefreies Bauen
nachhaltiges/energie- sparendes Bauen
Initiative kostengünstig qualitätsbewusst Bauen
Koordination nach BaustellV
Arbeitsstättenverordnung
Bauforschung und Wissensvermittlung
Impulse für den Wohnungsbau
Instandhaltung
Büroorganisation / Management
Normung
Leitbild Bau
Architektenstatistiken
Ausbildung
Arbeitsmarkt
Konjunktur des Planungsmarktes
Struktur der Planungsbüros
Architektenbefragungen
Bauwirtschaft
Weiterführende Links
Kultur- und Kreativwirtschaft
Dienstleistungsrichtlinie
Durch die Richtlinien vorgeschlagenen Änderungen:
Kernaussage des Richtlinienvorschlages über Dienstleistungen im Binnenmarkt ist Anwendung des „Herkunftslandprinzips“ bei grenzüberschreitender Dienstleistungserbringung. Danach unterliegt der Dienstleistungserbringer einzig den Rechtsvorschriften des Landes, in dem er niedergelassen ist. Mitgliedstaaten dürfen demnach die Erbringung von Dienstleistungen durch in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassene Dienstleistungserbringer nicht beschränken. Dieses Prinzip wird durch generelle Ausnahmeregelungen, Übergangsregelungen und spezielle Ausnahmen für Einzelfälle ergänzt.