EU-Dienstleistungsfreiheit

Büro Brüssel

Berufsqualifikation

EU-Dienstleistungsfreiheit

Vergabe öffentlicher Aufträge

Public Private Partnership in der EU

EU-Wettbewerbsrecht

Europäisches Forum für Architekturpolitik (EFAP)

Baukultur in Europa

EUROPAN

Europäische Normung

EU-Außenhilfsprogramme

EU-Förderprogramme

Energieeffizienz in Europa

ACE

UIA

Wir über uns
Warum mit Architekten?
Presse
Veröffentlichungen
Veranstaltungen
Architekturexport - NAX
Baukultur
Aus- und Weiterbildung
HOAI und Vergabe
Europa / Internationales
Berufspraxis
Daten und Fakten

Bundesarchitekten- kammer

Architektenkammern der Länder

Berufsbild

Besser. Mit Architekten.

Tipps für den Bauherrn

Pressemitteilungen

Kontakt

Newsletter

Publikationen der BAK

Bericht aus Brüssel

Jahresberichte

Publizistische Beiträge/Reden

Deutsches Architektenblatt

Stellungnahmen

Klima-Manifest

Vorschau

Berichte

Initiative Baukultur

Tag der Architektur

Taut-Preis

Architektur macht Schule

Rat für Baukultur

Renault Traffic Future

Links

Informationen für Studienanfänger

Bachelor- / Masterstudiengänge

Hochschulen in Deutschland

Fortbildung

Bauzeichnerausbildung

Nationaler Qualifikationsrahmen NQR

HOAI

Vergabe

Büro Brüssel

Berufsqualifikation

EU-Dienstleistungsfreiheit

Vergabe öffentlicher Aufträge

Public Private Partnership in der EU

EU-Wettbewerbsrecht

Europäisches Forum für Architekturpolitik (EFAP)

Baukultur in Europa

EUROPAN

Europäische Normung

EU-Außenhilfsprogramme

EU-Förderprogramme

Energieeffizienz in Europa

ACE

UIA

Barrierefreies Bauen

nachhaltiges/energie- sparendes Bauen

Initiative kostengünstig qualitätsbewusst Bauen

Koordination nach BaustellV

Arbeitsstättenverordnung

Bauforschung und Wissensvermittlung

Impulse für den Wohnungsbau

Instandhaltung

Büroorganisation / Management

Normung

Leitbild Bau

Architektenstatistiken

Ausbildung

Arbeitsmarkt

Konjunktur des Planungsmarktes

Struktur der Planungsbüros

Architektenbefragungen

Bauwirtschaft

Weiterführende Links

Kultur- und Kreativwirtschaft

Dienstleistungsrichtlinie

Dienstleistungsrichtlinie

Dienstleistungsrichtlinie
BAK-Büro Brüssel 26.09.2007

 

Durch die Richtlinien vorgeschlagenen Änderungen:

Kernaussage des Richtlinienvorschlages über Dienstleistungen im Binnenmarkt ist Anwendung des „Herkunftslandprinzips“ bei grenzüberschreitender Dienstleistungserbringung. Danach unterliegt der Dienstleistungserbringer einzig den Rechtsvorschriften des Landes, in dem er niedergelassen ist. Mitgliedstaaten dürfen demnach die Erbringung von Dienstleistungen durch in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassene Dienstleistungserbringer nicht beschränken. Dieses Prinzip wird durch generelle Ausnahmeregelungen, Übergangsregelungen und spezielle Ausnahmen für Einzelfälle ergänzt.


  • Eine aktuelle Übersicht zum Stand der Umsetzung des Einheitlichen Ansprechpartners in den Bundesländern kann auf der Homepage des Bundesverband der Freien Berufe (BFB) eingesehen werden.
  • Eine Zusammenfassung der BAK des "Handbuchs zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie" finden Sie hier.
  • Eine Definition der zuständigen Behörden / Kontakstellen bezüglich des "Einheitlichen Ansprechpartners" kann hier eingesehen werden.
  • Die Stellungnahme der BAK zur Dienstleistungsrichtlinie (zusammen mit der Bundesingenieurkammer) kann hier  abgerufen werden.
  • Den konsolidierten Text der Europäischen Kommission zur Richtlinie vom 4.04.2006 finden Sie hier.
  • Den konsolidierten Text des Europäischen Parlaments zur Richtlinie vom 6.07.2005 erhalten Sie hier.
    E-Mail InfomaterialInfomaterial DruckenDruckversion nach oben