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Dienstleistungsrichtlinie

Dienstleistungsrichtlinie

Dienstleistungsrichtlinie
Claudia Sanders 13.08.2010

Ziele der Dienstleistungsrichtlinie

Die bis zum 28. Dezember 2009 umzusetzende Dienstleistungsrichtlinie zielt auf die Vollendung eines echten Binnenmarkts für Dienstleistungen, die den größten Sektor der europäischen Wirtschaft darstellen. Zur Erreichung dieses Ziels wird mit den Bestimmungen der Richtlinie eine Vereinfachung der Verwaltungsverfahren, der Abbau von Hindernissen für Dienstleistungen sowie die Stärkung des gegenseitigen Vertrauens zwischen den Mitgliedstaaten und des Vertrauens von Dienstleistungserbringern und Verbrauchern in den Binnenmarkt angestrebt. Im Einzelnen ist eine umfassende Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung des nationalen Rechts, das sog. Normenscreening vorgesehen, weiterhin die Einführung von einheitlichen Ansprechpartnern für Dienstleistungserbringer sowie des sog. Binnenmarktinformationssystems (IMI), mit dessen Hilfe die Verwaltungszusammenarbeit weiter verbessert werden soll.

  • Der Text der Dienstleistungsrichtlinie kann hier eingesehen werden.
  • Das vollständige Handbuch zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie findet sich hier.
  • Eine Zusammenfassung der BAK des „Handbuchs zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie“ finden Sie hier.
  • Ein Informationsblatt über die konkrete Relevanz der Richtlinie für kleine und mittlere Unternehmen findet sich hier
  • Eine Definition der zuständigen Behörden / Kontaktstellen bezüglich des „Einheitlichen Ansprechpartners“ kann hier eingesehen werden.
  • Den Leitfaden zur Nutzung der IMI finden Sie hier.
  • Ein Hintergrundartikel zum Einheitlichen Ansprechpartner für Unternehmen findet sich hier.
  • Die im Gesetzgebungsprozess abgegebene Stellungnahme der BAK (zusammen mit der BIngK) kann hier abgerufen werden.

 

 

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