EU-Dienstleistungsfreiheit

Büro Brüssel

Berufsqualifikation

EU-Dienstleistungsfreiheit

EU-Vergaberecht

Public Private Partnership in der EU

EU-Vertragsrecht

EU-Wettbewerbsrecht

Europäisches Forum für Architekturpolitik (EFAP)

Baukultur in Europa

EUROPAN

EU-Normung

EU-Außenhilfsprogramme

EU-Förderprogramme

Energieeffizienz in Europa

ACE

UIA

Wir über uns
Warum mit Architekten?
Presse
Veröffentlichungen
Veranstaltungen
Architekturexport - NAX
Baukultur
Aus- und Weiterbildung
HOAI, Vergabe, Wettbewerbe
Europa / Internationales
Berufspraxis
Daten und Fakten

Bundesarchitekten- kammer

Architektenkammern der Länder

Berufsbild

Partnerschaften

Mitgliedschaften

Besser. Mit Architekten.

Tipps für den Bauherrn

Pressemitteilungen

Kontakt

Newsletter

Publikationen der BAK

Bericht aus Brüssel

Jahresberichte

Publizistische Beiträge/Reden

Deutsches Architektenblatt

Stellungnahmen

Klima-Manifest

Vorschau

Berichte

Tag der Architektur

Architektur macht Schule

Preise

Initiative Baukultur

Rat für Baukultur

Taut-Preis

Links

Informationen für Studienanfänger

Bachelor- / Masterstudiengänge

Hochschulen in Deutschland

Fortbildung

Bauzeichnerausbildung

Nationaler Qualifikationsrahmen NQR

HOAI

Vergabe

Wettbewerb

Büro Brüssel

Berufsqualifikation

EU-Dienstleistungsfreiheit

EU-Vergaberecht

Public Private Partnership in der EU

EU-Vertragsrecht

EU-Wettbewerbsrecht

Europäisches Forum für Architekturpolitik (EFAP)

Baukultur in Europa

EUROPAN

EU-Normung

EU-Außenhilfsprogramme

EU-Förderprogramme

Energieeffizienz in Europa

ACE

UIA

nachhaltiges/energie- sparendes Bauen

Normung

Barrierefreies Bauen

Arbeitsstättenverordnung

Baustellenverordnung

Büroorganisation / Management

Bauqualität sichern

Architektenstatistiken

Ausbildung

Arbeitsmarkt

Konjunktur des Planungsmarktes

Struktur der Planungsbüros

Architektenbefragungen

Bauwirtschaft

Weiterführende Links

Kultur- und Kreativwirtschaft

Dienstleistungsrichtlinie

Dienstleistungsrichtlinie

Dienstleistungsrichtlinie
BAK-Büro Brüssel 13.08.2010


Ziele der Dienstleistungsrichtlinie

Die bis zum 28. Dezember 2009 umzusetzende Dienstleistungsrichtlinie zielt auf die Vollendung eines echten Binnenmarkts für Dienstleistungen, die den größten Sektor der europäischen Wirtschaft darstellen. Zur Erreichung dieses Ziels wird mit den Bestimmungen der Richtlinie eine Vereinfachung der Verwaltungsverfahren, der Abbau von Hindernissen für Dienstleistungen sowie die Stärkung des gegenseitigen Vertrauens zwischen den Mitgliedstaaten und des Vertrauens von Dienstleistungserbringern und Verbrauchern in den Binnenmarkt angestrebt. Im Einzelnen ist eine umfassende Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung des nationalen Rechts, das sog. Normenscreening vorgesehen, weiterhin die Einführung von einheitlichen Ansprechpartnern für Dienstleistungserbringer sowie des sog. Binnenmarktinformationssystems (IMI), mit dessen Hilfe die Verwaltungszusammenarbeit weiter verbessert werden soll.


  • Der Text der Dienstleistungsrichtlinie kann hier eingesehen werden.
  • Das vollständige Handbuch zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie findet sich hier.
  • Eine Zusammenfassung der BAK des "Handbuchs zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie" finden Sie hier.
  • Ein Informationsblatt über die konkrete Relevanz der Richtlinie für kleine und mittlere Unternehmen findet sich hier.
  • Eine Definition der zuständigen Behörden / Kontakstellen bezüglich des "Einheitlichen Ansprechpartners" kann hier eingesehen werden. 
  • Den Leitfaden zur Nutzung der IMI finden Sie hier.
  • Ein Hintergrundartikel zum Einheitlichen Ansprechpartner für Unternehmen findet sich hier.
  • Die Stellungnahme der BAK zur Dienstleistungsrichtlinie (zusammen mit der Bundesingenieurkammer) kann hier  abgerufen werden.
    E-Mail InfomaterialInfomaterial DruckenDruckversion nach oben