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Das Recht der Unionsbürger, sich überall in der EU niederzulassen oder Dienstleistungen zu erbringen, ist ein gemeinschaftliches Grundprinzip. Die Regelungen über die einzelstaatlichen beruflichen Qualifikationen können jedoch zu Beeinträchtigungen dieser Grundfreiheiten führen. Solche Hindernisse werden durch Regeln überwunden, die die gegenseitige Anerkennung der beruflichen Qualifikationen zwischen den Mitgliedstaaten garantieren.
Folgende Vorschriften sind für den Architektenberuf von Bedeutung: