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Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
(Stand: 24.07.01)
Bundesarchitektenkammer e.V. / Barbara Chr. Schlesinger 24.07.2001
  1. Aktivitäten des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung (BMA) - ASGB und RAB -

Am 01. Juli 1998 trat die Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (BaustellV) in Kraft. Da sich sehr schnell zeigte, dass sich in der praktischen Umsetzung der Verordnung immer wieder Unsicherheiten und Unklarheiten ergeben, initiierte das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung (BMA) ein Aktionsprogramm zu BaustellV, in dessen Rahmen Handlungshilfen für die Anwender erarbeitet wurden, wie beispielsweise

  • "Die Erläuterungen zur Baustellenverordnung" (Fassung: 15.01.1999) sowie
  • "Bestellung eines geeigneten Koordinators - Hilfe für den Bauherren".

Um die für eine Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes erforderliche ganzheitliche Herangehensweise unter Einbeziehung aller Beteiligten zu ermöglichen, wurde vom BMA in der Folge der Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB) eingerichtet, in dem das Aktionsprogramm aufgegangen ist und der folgende Aufgaben hat:

  • den Grundsätzen des § 4 des Arbeitsschutzgesetzes entsprechende Regeln und Erkenntnisse für Arbeiten auf Baustellen zu ermitteln,
  • zu ermitteln, wie die in der BaustellV gestellten Anforderungen erfüllt werden können
  • dem Stand von Wissenschaft und Technik entsprechende Vorschriften vorzuschlagen,
  • das BMA in allgemeinen Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes auf Baustellen zu beraten.

Zudem hat der ASGB im Einvernehmen mit dem BMA Projektgruppen gebildet, die mit der Erstellung von Regeln zu Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) betraut sind. Diese Regeln sollen den Stand der Technik hinsichtlich Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen widerspiegeln und Möglichkeiten zur Erfüllung staatlicher Arbeitsschutzvorschriften aufzeigen.

Dem ASGB und den Projektgruppen gehören Vertreter der Bauherren, der Arbeitsnehmer- und der Arbeitsgeberseite, der staatlichen Arbeitsschutzbehörden, der Unfallversicherungsträger, der Wissenschaft sowie Sachverständige an. Die Bundesarchitektenkammer (BAK) hat als Bauherrnvertreter einen Sitz im Ausschuss und arbeitet in Projektgruppen mit. Ziel der BAK ist, im Interesse derjenigen Architekten, die Leistungen gemäß BaustellVO erbringen, darauf zu dringen, daß die Anforderungen abgrenzbar sind und die zugewiesenen Aufgaben nicht über das hinaus ausgedehnt werden, was die BaustellV fordert.

Vom ASGB sind folgende RAB˜en beschlossen und werden vom BMA im Bundesarbeitsblatt veröffentlicht:

  • RAB 01: Gegenstand, Zustandekommen, Aufbau, Anwendung und Wirksamwerden der RAB (Stand 02.11.2000)
  • RAB 10: Begriffsbestimmungen (Stand 24.04.2001)
  • RAB 30: Geeigneter Koordinator - Konkretisierung zu § 3 BaustellV (Stand 24.04.2001)
  • RAB 31: Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan - SiGePlan (Stand 24.04.2001)

Diese Regeln sind mit ihrer Veröffentlichung im Bundesarbeitsblatt maßgebend, stellen den Stand der Technik und lassen die "Erläuterungen zur Baustellenverordung" in den genannten Themenbereichen ab. Da vorgesehen ist, die RAB immer wieder den aktuellen Entwicklungen anzupassen, ist es anzuraten, sich über den jeweilig aktuellen Stand regelmäßig z.B. über Internet (Hinweis siehe unten) zu informieren. Die nächste ASGB-Sitzung wird im Dezember 2001 stattfinden. Für Bauvorhaben, mit deren Ausführung vor der Bekanntmachung einer vom ASGB beschlossenen Regel im Bundesarbeitsblatt begonnen wurde, bleibt die RAB maßgebend, die zum Zeitpunkt des Beginns mit der Bauausführung bestand.

 

  1. Empfehlung der BAK zur Vergütung

Der Vorstand der BAK hat am 20.06.2001 eine Empfehlung zur Vergütung beschlossen. Danach wird beim derzeitigen Kenntnisstand den Kammermitgliedern geraten, die Vergütungshöhe der Leistungen gemäß Baustellenverordnung nach Zeitaufwand zu ermitteln und bei Bedarf zu pauschalieren. Das von der BAK-Projektgruppe Baustellensicherheitsrichtlinie/ Baustellenverordnung erstellte Papier "Vergütungsanspruch für Leistungen gemäß Baustellenverordnung - Argumentation für eine kalkulierte Vergütung und Kalkulationshilfen" vom 29.01.2001 bildet hierzu die Grundlage und enthält wesentliche Hinweise. Das Dokument steht als RTF-Datei im Info-Material (am Seitenende) zum Download zur Verfügung.

Im weiteren wird jedoch die Entwicklung einer Vergütungstabelle angestrebt. Eine Projektgruppe auf Bundesebene soll hierzu gebildet werden.

Weitere Informationen im Internet:

Regeln zum Arbeitsschutz (RAB) unter
http://www.baua.de/prax/bau/bau.htm

Orientierungshilfe "Vergütungsanspruch für Leistungen gemäß Baustellenverordnung - Argumentation für kalkulierte Vergütung und Kalkulationshilfen" im Info-Material (am Seitenende)
E-Mail Honorierung_Endf._RAB30._01.07(1).pdfPDF (125Kb)DruckenDruckversion nach oben