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Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination
(Stand: 25.07.2002)
Bundesarchitektenkammer e.V. / Barbara Chr. Schlesinger 25.07.2002

Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB)

Seit 01.07.1998 ist die Baustellenverordnung (BaustellV) in Kraft. Um nähere Erläuterungen zu den Aufgaben und Pflichten gemäß dieser Verordnung zu geben, hat das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung den Ausschuß für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB) eingesetzt, der Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen erarbeitet und den Stand der Technik darstellen. Der ASGB tagt in der Regel halbjährlich und hat folgende Regeln mit Sitzung vom 18.06.2002 beschlossen:

- Ergänzung der RAB 10 "Begriffsbestimmungen (Konkretisierung von Begriffsbestimmungen der BaustellV)"

- RAB 32 "Unterlage für spätere Arbeiten (Konkretisierung zu §3 Abs. 2 Nr. 3 BaustellV)"

- Empfehlung des ASGB "Anforderungen an Fort- und Weiterbildungsträger von Koordination (Konkretisierung zu §3 BaustellV in 
  Verbindung mit RAB 30 "Geeigneter Koordinator")

Die Regeln sind mit ihrer Veröffentlichung im Bundesarbeitsblatt maßgebend. Um den Überblick zu erleichtern, hat die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin eine Internetseite unter www.baua.de/prax/index.htm eingerichtet, die den aktuellen Stand der RAB wiedergibt. Bei Ausführung von Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination ist eine regelmäßige Abfrage zu empfehlen.

Empfehlung zur Vergütung des BAK-Vorstandes
Die Empfehlung der Bundesarchitektenkammer "Vergütungsanspruch für Leistungen gemäß Baustellenverordnung - Argumentation für eine kalkulierte Vergütung und Kalkulationshilfe" vom 20.01.2001 wurde auf Grundlage der RAB 30 "Geeigneter Koordinator" Stand 24.04.2002 redaktionell überarbeitet und ist als Info-Material im Anhang unten zu finden.

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