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KfW erweitert CO2-Gebäudesanierungsprogramm Das im Rahmen der Förderinitiative „Wohnen, Umwelt, Wachstum“ gestartete CO2-Gebäudesanierungsprogramm der Bundesregierung und der KfW-Förderbank erfährt ab 01.01.2007 eine Erweiterung und bietet zusätzliche Förderanreize für die energetische Sanierung im Wohngebäudebestand. Das Programm wird vereinfacht, an aktuelle technische Entwicklungen angepasst und zusätzlich um eine Zuschussvariante der Förderung erweitert. Eine deutlich erhöhte Förderung erfahren Vorhaben, die auf ein Niveau von 30 Prozent unter Neubau-Anforderungen nach Energieeinsparverordnung sanieren.
Gefördert wird durch die Gewährung von zinsverbilligten Darlehen mit bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit. Zusätzlich wird für die Sanierung auf Neubauniveau ein Tilgungszuschuss von 5% des Darlehensbetrages bewährt, bei Unterschreitung des Neubauniveaus um 30 % beträgt der Tilgungszuschuss sogar 12,5 % des Darlehensbetrages.
Ab 01.01.2007 kann anstelle eines Darlehns auch ein Investitionszuschuss beantragt werden, der nach verschiedenen Abstufungen gewährt wird: Für die energetische Sanierung auf Neubau-Niveau wird dem Eigentümer ein Zuschuss in Höhe von 10 % der Investitionskosten, höchstens aber 5.000 Euro pro Wohneinheit, gewährt. Führen die durchgeführten Maßnahmen zur Unterschreitung des Neubau-Niveaus von mind. 30 Prozent, beträgt der Zuschuss an den Eigentümer sogar 17,5% der Investitionskosten, höchstens 8.750 Euro pro Wohneinheit. Bei Durchführung von einzelnen Maßnahmenpaketen werden 5 % der Investitionskosten bezuschusst, maximal 2.500 Euro pro Wohneinheit.
Antragsberechtigte sind nach Auskunft der KfW Eigentümer (natürliche Personen) von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen. Nicht gefördert werden Ferien- und Wochenendhäuser. Alle Fördermaßnahmen müssen von Fachfirmen durchgeführt werden, deren Rechnungen der KfW nach Durchführung der Maßnahmen vorzulegen sind. Eigenleistungen werden nicht bezuschusst. Der Antrag ist direkt bei der KfW zu stellen. Allgemein: Förderung durch KfW-Darlehen
Mit der 2002 eingeführten Energie-Einsparverordnung (EnEV) und zwei Milliarden Mark Fördermittel will die Bundesregierung den Markt der energetischen Gebäudemodernisierung öffnen.
Die Bundesregierung hat beschlossen, die seit langem diskutierte Energie-Einsparverordnung zum 1. Januar 2002 in Kraft zu setzen. Die energetischen Anforderungen bei Neubauten, aber auch bei Renovierung und Sanierung im Gebäudebestand werden damit verschärft. Die neue Verordnung könnte zu einem wirksamen administrativen Instrument zur offensiven Begleitung des am 23. Januar angelaufenen KfW-Programmes werden. Im Rahmen dieses CO2-Gebäudesanierungsprogrammes können Bauherren über die Kreditanstalt für Wiederaufbau günstige Darlehen beantragen. Inzwischen hat die Bundesregierung diese Fördermaßnahmen um zwei Jahre bis 2005 verlängert und stellt dafür nun insgesamt zwei Milliarden Mark zur Verfügung - 400 Millionen pro Jahr. KfW-Programm auf einen Blick: - Zinsgünstige langfristige Finanzierung von besonders umfangreichen Investitionen zur Kohlenmonoxid-Minderung und Energieeinsparung in Wohngebäuden des Altbestandes mit einem Einspareffekt von mindestens 40 Kilogramm Kohlendioxid pro Quadratmeter Wohnfläche und Jahr.
- Gefördert werden alle Träger von Investitionsmassnahmen an selbstgenutzten und vermieteten Wohngebäuden, die bis einschliesslich 1978 fertiggestellt wurden.
- Effektiver Jahreszins von 3,55% p.a. auf zehn Jahre fest.
- Bis zu 100% der Investitionskosten, maximal 250 Euro (480,96 DM) pro Quadratmeter Wohnfläche.
Kostenfreie Informationen dazu: http://www.kfw.de http://www.kfw-foerderbank.de http://www.co2online.de Der von der KfW geförderte "Internet-Berater" berechnet online die "Energieverbrauchszahl" von Wohngebäuden. Der Nutzer erhält ausserdem eine Bewertung, ob eine wärmetechnische Verbesserung des Gebäudes erforderlich oder welches Förderprogramm für ihn sinnvoll ist.
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