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Die bisher geltende Verordnung über die Berufsausbildung zum Bauzeichner/zur Bauzeichnerin von 1986 wurde zum 01.08.2002 durch eine neue Verordnung, veröffentlicht am17.07.2002 im Bundesgesetzblatt, ersetzt. Sie findet bereits auf Ausbildungsverträge des Schuljahres 2002/2003 Anwendung. Ein Neuordnung war lange überfällig, da sich im vergangenen Jahrzehnt im Bauwesen vieles verändert hat (siehe auch DAB 9/2001 und 05/2002), das in das neue Ausbildungsbild einzuarbeiten war. Neue Baustoffe eröffnen bisher nicht gekannte konstruktive Möglichkeiten. Das rechnergestützte Zeichnen und Konstruieren unter Einsatz moderner Informations- und Kommunikationstechniken steht immer mehr im Vordergrund. Zudem müssen Bauprojekte mit rechtlichen Vorgaben und den Belangen des Umweltschutzes abgestimmt werden. Einhergehend mit dem verstärkten Wettbewerbsdruck gewinnen das selbständige Arbeiten, die Flexibilität im Büroeinsatz, Fähigkeiten im Bereich der Präsentation und qualitätssichernder Maßnahmen zunehmend an Bedeutung. Dies wird durch neue Ausbildungsinhalte und die Handlungsorientierung der neuen Ausbildungsordnung berücksichtigt. Bauzeichnerausbildung neu geordnet Die Veränderungen der beruflichen Anforderungen bei den technisch-zeichnerischen Berufen, vor allen Dingen der Einsatz von CAD und von Internet-gestützten Informationstechnologien, machten eine dringende Anpassung und Weiterentwicklung des Berufsbildes Bauzeichner/Bauzeichnerin" erforderlich. Im Mai 2001 konnte ein Forschungsprojekt des Bundesinstituts für Berufsbildung (BiBB) mit der Formulierung der Eckdaten zur Neuordnung der Berufsausbildung zum Bauzeichner/in abgeschlossen werden (DAB 09/2001). Auf dieser Grundlage erarbeitete eine Sachverständigenkommission des Bundes, in die auch Mitglieder der BAK berufen wurden, seit Juli 2001 die neue Ausbildungsordnung (AO) und den Ausbildungsrahmenplan (ARP). Das Verfahren ist weitgehend abgeschlossen, so dass voraussichtlich für die Ausbildungsgänge Herbst 2002 nach dem neuen Ausbildungsprofil zu verfahren ist. Die wesentlichsten neuen Merkmale sind: - Die Berufsbezeichnung "Bauzeichner" wird beibehalten. Eine Modernisierung der Berufsbezeichnung wurde von den Sachverständigen verworfen, um Verwechslungen mit neuen Berufen und Bachelor-Studiengängen zu vermeiden.
- Die Ausbildungsdauer beträgt drei Jahre.
- Es gibt drei Ausbildungsschwerpunkte: Architektur, Ingenieurbau sowie Tief-, Straßen- und Landschaftsbau.
- Das neue Ausbildungsbild "Bauzeichner" wird nicht mehr dem Berufsfeld "Bautechnik" zugeordnet; d.h. es ist nicht mehr mit handwerklichen Berufen wie z.B. Maurer, Zimmerer, Fliesenleger etc., zu vergleichen. Die Teilnahme am Berufsgrundbildungsjahr entfällt.
- Ausbildungsrahmenplan (ARP)
Folgende Bereiche der Fertigkeiten und Kenntnisse sollen vermittelt werden: - Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
- Umweltschutz
- Organisation und Kommunikation, Arbeitsabläufe
- Zusammenarbeit mit Behörden und anderen am Bau Beteiligten
- Umgang mit Informations- und Kommunikationstechniken
- Techniken des Zeichnens
- Auswahl und Verwendung von Baustoffen und Bauelementen
- Mitwirken bei Bauprozessen und Durchführen von Bauarbeiten
- Bestandsaufnahme und Vermessung
- Rechnergestütztes Zeichnen
- Konstruieren von Bauteilen
- Qualitätssichernde Maßnahmen, Kundenorientierung
1.Auswahl und Verwendung von Baustoffen und Bauelementen 2.Erstellen von Plänen und Zeichnungen, fachspezifische Berechnungen Die Erfüllung des ARP ist nur noch mit dem Einsatz von EDV möglich. Aufgenommen wurden Ausbildungsinhalte in der allgemeinen Büroorganisation und -kommunikation, so dass gerade das Aufgabenspektrum in kleineren Büros abgedeckt werden kann. Zudem sind eine Baustellenpraxis von 12 Wochen sowie 20 Baustellenbegehungen vorgesehen. Unter Vorbehalt der Abstimmungsgespräche Ende Mai zeichnen sich folgende Maßgaben ab: Die Zwischenprüfung erstreckt sich über die Fertigkeiten und Kenntnisse, die in den ersten drei Ausbildungshalbjahren vermittelt wurden. Die Abschlussprüfung soll prozess- und handlungsorientiert gestaltet werden. Geplant ist daher, nicht mehr kleinteilige Prüfungsabschnitte festzulegen, sondern max. zwei praktische Aufgaben zu fordern, die aus einem Projekt entwickelt sein sollen und die vom Auszubildenden aus drei Themenbereichen gewählt werden können. - Erstellen von Planunterlagen zur Baueingabe nach Entwurfsskizzen
- Erstellen von Ausführungsunterlagen für den Rohbau
- Erstellen von Ausführungsunterlagen für den Ausbau
Mindestens eine Aufgabe ist rechnergestützt zu fertigen. Hinzu kommen eine Dokumentation sowie ein Fachgespräch. Ergänzt werden die praktischen Aufgaben durch einen Prüfungsteil B, der sich an den o.g. Themenbereichen orientiert . Der Auszubildende hat durch Verknüpfung informationstechnischer, technologischer und mathematischer Sachverhalte fachliche Probleme zu analysieren, zu bewerten sowie geeignete Lösungswege schriftlich darzustellen. Nach Planung des Bundes soll die neue AO zum 1. August 2002 in Kraft treten. Damit sich Ausbildungsbetriebe auf die Neuerungen einstellen können, wird das Bundesministerium für Bildung und Forschung im Juni 2002 nähere Informationen zum Ausbildungsbild veröffentlichen. Die BAK wird die AO und den ARP auf der Internetseite www.bundesarchitektenkammer.de, Rubrik Themen Architektur / Aus- und Weiterbildung / Bauzeichnerausbildung zur Verfügung stellen, sobald diese zur Veröffentlichung freigegeben werden.
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Neue Verordnung zur Ausbildung von Bauzeichnern/innen seit 01.08.02 in Kraft Den Verordnungstext mit Ausbildungsrahmenplan finden Sie unter Infomaterial am Ende der Seite!
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