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Stellungnahme der Bundesarchitektenkammer e.V.
Regelungen zur Berufshaftpflicht in den Bundesländern
Die Bundesarchitektenkammer e.V. (BAK) begrüßt die Zielsetzung des Gesetzgebers, den Angehörigen Freier Berufe die Möglichkeit zu eröffnen, sich für eine Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung zu entscheiden. Die mit der Rechtsform verbundene Haftungsbeschränkung für berufliche Fehler stellt eine deutliche Verbesserung dar.
Bislang haben sich viele Architekten und Architektinnen für die Gesellschaftsform der GmbH entschieden, um ihre Haftung zu begrenzen. Diese Rechtsform bringt jedoch einen erhöhten Gründungsaufwand sowie die für eine Kapitalgesellschaft nachteiligen steuerlichen Besonderheiten (z.B. Bilanzierungspflicht sowie Abführung von Körperschafts- und Gewerbesteuer) und die zusätzliche Pflichtmitgliedschaft der Gesellschaft in der Industrie- und Handelskammer mit sich.
Die Einführung einer Partnerschaft mit beschränkter Berufshaftung ist für Architektenbüros besonders attraktiv, da sie die Möglichkeit einer effektiven Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen schafft und sich damit Haftungsrisiken kalkulierbarer gestalten lassen. Hierfür ist die bisherige Partnerschaftsgesellschaft mit einer entsprechenden Haftungskonzentration wegen der in Architekturbüros vorherrschenden kooperativen Bearbeitung weniger passend.
Die Ergänzung des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes (PartGG) ist daher uneingeschränkt zu befürworten.