Notifizierung der Studiengänge für die Berufsanerkennung in der EU
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Angesichts der großen Zahl der neuen deutschen Master-Studiengänge der Fachrichtung Architektur, die in den Anhang der Richtlinie aufgenommen werden müssen (sog. Notifizierung), hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie ein erhebliches Interesse daran, das Prüfungsverfahren so effizient wie möglich zu gestalten und Diskussionen in dem zuständigen Ausschuss nach Möglichkeit zu vermeiden. Aus diesem Grund wurde entschieden, nur Notifizierungsunterlagen an die Europäische Kommission und andere Mitgliedstaaten zu übermitteln, die dem erfolgreichen Muster der School of Architecture Bremen entsprechen. Dies schließt eine englische Übersetzung aller Notifizierungsunterlagen mit ein.