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Anerkennung von Berufsqualifikationen in Europa - Musternotifizierung
07.02.2012
Die Anerkennung von Berufsqualifikationen wird in Europa durch die Richtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen geregelt. Danach werden Studienabschlüsse in Architektur in allen EU- und EWR-Staaten nur dann automatisch anerkannt, wenn sie im Anhang der Richtlinie aufgeführt sind.

Der Master-Studiengang der School of Architecture Bremen wurde als erster deutscher Master-Abschluss in einem Musterverfahren erfolgreich geprüft und in den Anhang der Richtlinie aufgenommen. Die Notifizierungsunterlagen der School of Architecture Bremen sind von der Europäischen Kommission und anderen Mitgliedstaaten als vorbildlich bewertet worden.

Angesichts der großen Zahl der neuen deutschen Master-Studiengänge der Fachrichtung Architektur, die in den Anhang der Richtlinie aufgenommen werden müssen (sog. Notifizierung), hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie ein erhebliches Interesse daran, das Prüfungsverfahren so effizient wie möglich zu gestalten und Diskussionen in dem zuständigen Ausschuss nach Möglichkeit zu vermeiden. Aus diesem Grund wurde entschieden, nur Notifizierungsunterlagen an die Europäische Kommission und andere Mitgliedstaaten zu übermitteln, die dem erfolgreichen Muster der School of Architecture Bremen entsprechen. Dies schließt eine englische Übersetzung aller Notifizierungsunterlagen mit ein.


Die Papiere zur Erstellung der Notifizierungsunterlagen finden Sie >>hier.

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