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Europäisches Vertragsrecht
Dr. Joachim Jobi 23.08.2010


Die bereits seit Jahren laufenden Bemühungen der EU-Kommission um die Ausarbeitung von Vorschlägen für ein europäisches Zivilrecht haben mit dem am 1. Juli 2010 veröffentlichten „Grünbuch – Optionen für die Einführung eines Europäischen Vertragsrechts für Verbraucher und Unternehmen“ konkretisiert. Damit trägt die Kommission der Erkenntnis Rechnung, dass vor allem das unterschiedliche Vertragsrecht der 27 EU-Mitgliedstaaten Rechtsunsicherheiten für Unternehmen und Verbraucher gleichermaßen beinhaltet und teilweise daran hindert, die Vorteile des EU-Binnenmarkts voll auszunutzen.  

Zu einer kohärenteren Gestaltung des Vertragsrechts hat die Kommission mit dem Grünbuch nun verschiedene Optionen vorgeschlagen:

  • Die Veröffentlichung (nicht verbindlicher) Mustervertragsklauseln im Internet, die im europäischen Binnenmarkt verwendet werden könnten.
  • Ein (wahlweise verbindlicher oder nicht verbindlicher) Bezugsrahmen, auf den die Gesetzgeber in der EU bei der Erarbeitung neuer Rechtsvorschriften im Interesse der Klarheit und Kohärenz zurückgreifen könnten.
  • Eine Empfehlung zum Vertragsrecht, in der die EU-Mitgliedstaaten dazu aufgefordert würden, ein Europäisches Vertragsrecht in ihre nationalen Rechtsordnungen aufzunehmen.
  • Ein fakultatives Europäisches Vertragsrecht (sogenannte 28. Regelung – neben den 27 Vertragsrechtssystemen der Mitgliedstaaten), für das sich die Verbraucher und Unternehmen frei entscheiden könnten. Diese fakultative Regelung würde als Alternative neben den bestehenden einzelstaatlichen Vertragsrechtssystemen der Mitgliedstaaten stehen und wahlweise nur auf grenzübergreifende oder auch auf innerstaatliche Vertragsverhältnisse Anwendung finden.
  • Harmonisierung des einzelstaatlichen Vertragsrechts im Wege einer EU-Richtlinie.
  • Vollständige Harmonisierung des einzelstaatlichen Vertragsrechts im Wege einer EU-Verordnung.
  • Einführung eines kompletten Europäischen Zivilgesetzbuchs, das an die Stelle des vertraglichen Schuldrechts der Mitgliedstaaten tritt.

 

Gearbeitet wird an harmonisierten Regeln für Verbraucherverträge, EU-weiten Mustervertragsklauseln und an einem fakultativen Europäischen Vertragsrecht. In diesem Zusammenhang hat die Kommission bereits am 12. Mai 2010 eine neuen Expertengruppe einberufen mit dem Auftrag, aus dem Entwurf für einen Gemeinsamen Referenzrahmen (GRR) ein einfaches und benutzerfreundliches Instrument zu machen. Gleichzeitig soll mit der bis zum 31. Januar 2011 laufenden öffentlichen Konsultation sichergestellt werden, dass auch die Position von Verbrauchern und Unternehmern zu den wichtigsten vertragsrechtlichen Problemen berücksichtigt wird.

 

Der Gemeinsame Referenzrahmen findet sich hier, das Grünbuch der Kommission zum Europäischen Vertragsrecht hier.
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