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Definition „Freie Berufe“

In der Regel zählen freie bzw. freischaffende Architekten zu den freien Berufen. Sie üben ihren Beruf unabhängig und eigenverantwortlich aus und sind mit dieser Berufsbezeichnung in die Architektenliste eingetragen. Unabhängig tätig ist, wer weder eigene noch fremde Produktions-, Handels- oder Lieferinteressen verfolgt, die unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit seiner Berufstätigkeit stehen; eigenverantwortlich tätig ist, wer seinen Beruf ausschließlich auf eigene Rechnung und Verantwortung selbständig oder in einer Berufsgesellschaft ausübt.

Was sind freie Berufe?

"Angehörige Freier Berufe erbringen auf Grund besonderer beruflicher Qualifikation persönlich, eigenverantwortlich und fachlich unabhängig geistig-ideelle Leistungen im Interesse ihrer Auftraggeber und der Allgemeinheit. Ihre Berufsausübung unterliegt in der Regel spezifischen berufsrechtlichen Bindungen nach Maßgabe der staatlichen Gesetzgebung oder des von der jeweiligen Berufsvertretung autonom gesetzten Rechts, welches die Professionalität, Qualität und das zum Auftraggeber bestehende Vertrauensverhältnis gewährleistet und fortentwickelt."

Folgende Berufsgruppen gehören zu den freien Berufen:

  • heilkundliche, z.B. Heilpraktiker, Krankengymnast
  • rechts- und wirtschaftsberatende, z.B. Rechtsanwalt, Notar, Steuerberater
  • technisch-naturwissenschaftliche, z.B. Architekt, Beratender Ingenieur
  • künstlerisch und publizistische, z.B. Journalist, Fotograf, Maler


Die Bundesarchitektenkammer ist daher Mitglied des Bundesverbandes der Freien Berufe (BFB), der die Interessen der Freien Berufe in der Poltik vertritt

Der freie/freischaffende Architekt:
ein freier Beruf 

Freie Berufe sind geprägt durch:

  • besondere berufliche Qualifikation
  • Eigenverantwortlichkeit
  • Unabhängigkeit
  • Treuhänderschaft gegenüber Auftraggeber und Gemeinwohl

Mehr zu:
Leitlinien für die politische Arbeit des BFB
im Infomaterial

E-Mail Infomaterial_Freie_Berufe.pdfPDF (8Kb)DruckenDruckversion nach oben