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Von den Architektenkammern werden auch die Interessen der angestellten und beamteten Architektinnen und Architekten vertreten. Dies sind - je nach Landeskammer unterschiedlich - im Durchschnitt 50 bis 60 % aller eingetragenen Architekten, d.h. ca. 50 - 60.000 Architektinnen und Architekten. Sie sind als Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner zu ca. 75% in privatrechtlichen Arbeitsverhältnis und zu ca. 25% im öffentlich-rechtlichen Dienst tätig. Wie auch die Freischaffenden Architekten unterliegen sie bestimmten Qualitäts- und Berufsgrundsätzen. Die Informationen der Rubriken
treffen daher auch auf angestellte und beamtete Architekten und Architektinnen zu.
Mehr zuAusschuss für die Belange der angestellten und beamteten Architekten und Architektinnenim Infomaterial .