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Von den Architektenkammern werden auch die Interessen der angestellten und beamteten Architektinnen und Architekten vertreten. Dies sind - je nach Landeskammer unterschiedlich - im Durchschnitt 50 bis 60 % aller eingetragenen Architekten, d.h. ca. 50 - 60.000 Architektinnen und Architekten. Sie sind als Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner zu ca. 75% in privatrechtlichen Arbeitsverhältnis und zu ca. 25% im öffentlich-rechtlichen Dienst tätig. Wie auch die Freischaffenden Architekten unterliegen sie bestimmten Qualitäts- und Berufsgrundsätzen. Die Informationen der Rubriken
treffen daher auch auf angestellte und beamtete Architekten und Architektinnen zu.
Mehr zuAusschuss für die Belange der angestellten und beamteten Architekten und Architektinnenim Infomaterial .Artikel DAB 05/2011: "Angestellte und Beamtete: Engagement lohnt": hier. Artikel DAB 11/2011: "Auf den Staat bauen" Architekten im öffentlichen Dienst: hier.