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Angestellte und beamtete Architekten
Barbara Chr. Schlesinger 04.11.2005

Von den Architektenkammern werden auch die Interessen der angestellten und beamteten Architektinnen und Architekten vertreten. Dies sind - je nach Landeskammer unterschiedlich - im Durchschnitt 50 bis 60 % aller eingetragenen Architekten, d.h. ca. 50 - 60.000 Architektinnen und Architekten. Sie sind als Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner zu ca. 75% in privatrechtlichen Arbeitsverhältnis und zu ca. 25% im öffentlich-rechtlichen Dienst tätig. Wie auch die Freischaffenden Architekten unterliegen sie bestimmten Qualitäts- und Berufsgrundsätzen. Die Informationen der Rubriken

  • Die Architekten
  • Die Innenarchitekten 
  • Die Garten- und Landschaftsarchitekten 
  • Die Stadtplaner

treffen daher auch auf angestellte und beamtete Architekten und Architektinnen zu.

Mehr zu
Ausschuss für die Belange der angestellten und beamteten Architekten und Architektinnen
im Infomaterial .

Artikel DAB 05/2011: "Angestellte und Beamtete: Engagement lohnt": hier.

Artikel DAB 11/2011: "Auf den Staat bauen" Architekten im öffentlichen Dienst: hier.

E-Mail Internettext_AS_ab_Neu_06.08.04.pdfPDF (65Kb)DruckenDruckversion nach oben