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Stellungnahme der BAK zur ASR A3.6 Lüftung
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| Bundesarchitektenkammer e.V. 11.06.2010 |
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Stellungnahme der Bundesarchitektenkammer (BAK) zu den Regeln für Arbeitsstätten ASR A3.6 Lüftung (Stand BAuA: 09.03.2010)
Insgesamt besteht der Eindruck, dass die ASR A3.6 - wie generell zu den ASR festzustellen ist - einen Detaillierungs- Verhütungs-, Beschützungs-, und Regelungsgrad angenommen hat, der über die Belange von Sicherheit und Gesundheitsschutz hinausgeht. Die ASR A3.6 enthält Anforderungen, die zwar bei einer Planung eines Neubaus einer baulichen Anlage, umsetzbar sind, jedoch nicht beim Errichten und Betreiben einer Arbeitsstätte im Bestand, der vorherrschenden Situation. Wegen des fehlenden Bestandsschutzes in der ArbStättV muss die ASR A3.6 Lösungen/konkretisierende Maßnahmen enthalten, die im Bestand sowohl beim Einrichten wie auch Betreiben wirtschaftlich und angemessen umsetzbar sind. Die ASR ist dahingehend zu überprüfen. Außerdem wäre hilfreich, wenn dargelegt würde, welche Folgemaßnahmen und -kosten durch die geplanten konkretisierenden Maßnahmen in der ASR A3.6 entstehen. Die Stellungnahme zum Entwurf der ASR A3.6 im Einzelnen - siehe folgende Tabelle -
Die Stellungnahme zum Entwurf der ASR A3.6 im Einzelnen - siehe folgende Tabelle im Infomaterial -
aufgestellt: 07.05.2010 ergänzt: 11.06.2010 Bundesarchitektenkammer
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Die Tabelle zur Stellungnahme befindet sich im Infomaterial unten!
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