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Von den insgesamt 121.832 in der Bundesrepublik Deutschland eingetragenen Architekten gehören etwa 6.322 (Stand 01.01.2009) der Fachrichtung der "(Garten- und) Landschaftsarchitekten" an. Sie sind ebenso wie ihre Kolleginnen und Kollegen der Fachrichtung Hochbau - soweit sie freischaffend arbeiten - als Sachwalter ihrer Bauherren bzw. ihrer Auftraggeber engagiert.Gegenstand ihres Tätigwerdens ist jedoch nicht so sehr die gebaute, technisch-konstruktive Umwelt. Sie arbeiten vielmehr als Planer der Freiräume innerhalb unserer Städte und Dörfer wie auch für die Belange der freien Landschaft und verbinden dabei ihr Wissen um ökologische Zusammenhänge mit fundierten planerischen und gestalterischen Kenntnissen. Ihnen obliegt es, als sachverständige Fachanwälte die notwendige Erhaltung von Natur und Landschaft so mit den berechtigten Ansprüchen der Bevölkerung an ihre Lebensumwelt (Siedlungsraum, Arbeitsstätten, Verkehrswege, Spiel-, Sport- und Freizeitanlagen) in Einklang zu bringen, dass eine nachhaltige Nutzung möglich wird. Als "Freiraumplaner" tragen Landschaftsarchitekten zur Schaffung lebenswerter Wohn- und Arbeitsumwelten bei, wobei die Aufgabenstellung von privaten Hausgärten bis zu öffentlichen Parkanlagen, von begrünten Hinterhöfen, grünen Dächern bis zu botanischen Gärten, von Kleingarten-Anlagen bis zu Gartenschauen reicht. Hier gilt es z.B. auch, Freiflächen von Verwaltungsgebäuden, Krankenhäusern, Kirchen und Schulen sowie in Industrie- und Gewerbegebieten, Spielplätze aller Art, Sportanlagen, Freibäder, Wanderwege, Golf- und Tennisplätze, Freizeitparks, historische Gärten, Parks und Plätze sowie Grünanlagen in der Stadt mit vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten für Freizeit und Erholung der Menschen zu gestalten und die dauerhafte Pflege dieser Freiflächen zu konzipieren. Mit der Gestaltung von Fußgängerzonen, Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung, usw. gelingt es, dem Autoverkehr seine Vorherrschaft zu nehmen, kalte Stadtplätze zu beliebten Treffpunkten der Menschen zu machen und dazu beizutragen, dass sich die Menschen in ihrem Stadtviertel, in ihrem "Wohnumfeld" zu Hause fühlen. Die Erhaltung und Wiederherstellung unserer Dörfer und ihrer Funktion als Lebens-Mittelpunkt eines großen Teils der Bevölkerung ist ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit des Landschaftsarchitekten als "Freiraumplaner".Für den Landschaftsarchitekten als "Landschaftsplaner" stehen der Schutz der natürlichen Ressourcen und die Erhaltung und Wiederherstellung ihrer Nutzbarkeit im Vordergrund. Die Landschafts- und Grünordnungsplanung zeigt auf, wie der Schutz, die Pflege und die Entwicklung von Natur und Landschaft, wie die Nutzbarkeit der Landschaft für die Erholungsmöglichkeiten der Menschen gesichert werden können. Natur und Landschaft benötigen Schutz vor Beeinträchtigungen und Zerstörung, Landschaftsarchitekten entwickeln dazu Konzepte. Die Erhaltung und Entwicklung der Pflanzen- und Tierwelt, der Schutz des Bodens, der Gewässer, des Klimas und der Luft sowie der Schutz vor Lärm ist integraler Bestandteil ihrer Planungen sowohl bei den eigentlichen Naturschutzaufgaben als auch bei der Beurteilung und - soweit verantwortbar - bei der Eingliederung technischer Vorhaben aller Art in Natur und Landschaft (naturschutzrechtliche Eingriffsregelung, Umweltverträglichkeitsprüfung). Landschaftsarchitekten erbringen umfassende und zunehmend komplexer werdende Planungsleistungen nicht nur mit den anderen in den Architektenkammern vertretenen Fachrichtungen (Hochbau-, Innenarchitekten und Stadtplaner), sondern auch mit Bau-, Wasserbau- und Agraringenieuren, Verkehrsplanern, Biologen, Soziologen und Künstlern. Hierbei können sie aufgrund ihrer planungs- und naturwissenschaftlich breit gefächerten Ausbildung sowohl fachspezifisch als auch integrierend, koordinierend und beratend wirken.
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Es lohnt sich zu fragen!
Die Architektenkammern der Länder bieten in ihren Internetseiten aber auch als Broschüren vielseitig Informationen hierzu an. Stellungnahme der BAK zur Änderung des Musterarchitektengesetzes, klicken Sie hier. Gemeinsame Resolution der Kammern und Verbände zur Änderung des Musterarchitektengesetzes zum downloaden, klicken Sie hier.
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