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Die Innenarchitekten
Dipl.-Ing. Rainer Hilf, Innenarchitekt, ehem. Vorsitzender des Ausschusses für die Belange der Innenarchitekten und Innenarchitektinnen 01.11.2000

Die Architektengesetze der einzelnen Bundesländer definieren die Berufsaufgabe von Innenarchitekten im Grundsatz wie folgt:

Berufsaufgabe der Innenarchitektin und des Innenarchitekten ist die

  • gestaltende,
  • technische,
  • wirtschaftliche,
  • ökologische und
  • soziale Planung

von Innenräumen und den damit verbundenen baulichen Veränderungen von Gebäuden.


Zeitgemäße Innenarchitektur reicht vom Ausbau und von der Einrichtung bis hin zur Umnutzung und Sanierung, vom Umbau und von der Entkernung und Revitalisierung bestehender Gebäude bis hin zur Erweiterung von Räumen und zum Anbau an vorhandene Objekte.

Ihre fachliche Qualifikation und Sensibilisierung für das Planen und Gestalten im Bestand, ihre Ausbildung und Erfahrung befähigen die Innenarchitekten, umfangreiche und diffizile Ausbaumaßnahmen sowie das direkte Umfeld des Menschen entsprechend deren Bedürfnissen und Ansprüchen zu konzipieren. Dies schließt je nach Bedarf auch Fassadenänderungen, Eingriffe in die tragende Substanz eines Gebäudes oder die Ausweitung bestehender Raumstrukturen mit ein. Als Voraussetzung dafür besitzt er die in den Landesbaugesetzen geregelte Bauvorlageberechtigung.

Innenarchitekten sind Fachleute

  • für das Innere von Gebäuden, von bestehenden oder neu zu planenden
  • für die innere Funktion, Ästhetik und Atmosphäre von Objekten,
  • für das physische, psychische und soziale Wohlbefinden des Menschen.

Innenarchitekten sind Diplom-Ingenieure mit abgeschlossenem Studium an einer Hochschule, einer Akademie oder einer Fachhochschule. Sie sind Mitglieder der Architektenkammer und in die Architektenliste ihres Bundeslandes eingetragen.

Innenarchitekten planen für öffentliche und private Auftraggeber, für die Wirtschaft und Industrie, für Gewerbe und Handel, für Dienstleistungsunternehmen und Interessengemeinschaften.

Innenarchitekten arbeiten wie der gebäudeplanende Architekt nach den anerkannten Regeln der Baukunst und –technik auf der gesetzlichen Grundlage der HOAI und sind für ihren Aufgabenbereich

  • Treuhänder des Auftraggebers,
  • Hauptverantwortlicher bei der Baumaßnahme,
  • Koordinator im Prozess einer "integrativen Planung", d.h. sie stimmen alle bei der Baumaßnahme beteiligten Fachdisziplinen, wie Statik, Gebäudetechnik und Bauphysik untereinander sowie mit ihrer Planungs- und Gestaltungskonzeption ab.

Damit verbunden sind

  • die Beratung und Betreuung des Auftraggebers in den mit der Planung und Ausführung des Bauvorhabens zusammenhängenden Fragen,
  • die koordinierende Lenkung der Planung und Ausführung sowie
  • die Rationalisierung von Planung und Ausführung.

Der Innenarchitekt ist damit der Sachwalter für

  • kontrollierte Qualität im und am Gebäude,
  • technische und konstruktive Perfektion,
  • Schadensfreiheit,
  • Wirtschaftlichkeit,
  • Kosten- und
  • Terminsicherheit.

Innenarchitekten sind auch tätig

  • im Team gleichberechtigter Spezialisten sowie
  • als Entwerfer und Gestalter von Einzel- und Serienmöbeln und – objekten.

Die Gesamtzahl der berufstätigen Innenarchitekten in der Bundesrepublik beträgt knapp 4.790 (Stand: 01.01.2009), davon sind jeweils etwa die Hälfte freischaffend bzw. angestellt oder beamtet.

Es lohnt sich zu fragen!
Die Architektenkammern der Länder bieten in ihren Internetseiten aber auch als Broschüren vielseitig Informationen hierzu an. 

Stellungnahme der BAK zur Änderung des Musterarchitektengesetzes, klicken Sie hier.

Gemeinsame Resolution der Kammern und Verbände zur Änderung des Musterarchitektengesetzes zum downloaden, klicken Sie hier.

E-Mail Infomaterial_Innenarchitekten(2).pdfPDF (16Kb)DruckenDruckversion nach oben