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Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) legt fest, was der Arbeitgeber beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten in Bezug auf die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu beachten hat. Geregelt werden z.B. Anforderungen an Arbeitsräume, Pausen-, Bereitschafts- und Sanitärräume, Beleuchtung, Belüftung und Raumtemperatur. Die "alte" Arbeitsstättenverordnung von 1975 ist durch die neu strukturierte Verordnung aus dem Jahr 2004 abgelöst worden. Das neue Konzept der Verordnung folgt der Regelungssystematik der europäischen Arbeitsstättenrichtlinie: danach werden Schutzziele und allgemein gehaltene Anforderungen, aber keine detaillierten Vorgaben festgesetzt. Über den Ausschuss für Arbeitsstätten (ASTA) und über 15 Arbeitsgruppen sind die Maßnahmen nach der Verordnung in den Regeln für Arbeitsstätten (ASR) näher zu konkretisieren und die Arbeitsstättenrichtlinien zu ersetzen. Die BAK ist im ASTA vertreten, leitet Arbeitsgruppen und wirkt in etlichen mit. Zu den Inhalten bezieht die BAK kontinuierlich Stellung und bemängelt häufig die fehlende Praxisgerechtigkeit. Die Abstimmungsprozesse im ASTA gestalten sich weiterhin schwierig und langwierig, so dass bisher erst zwei ASR („Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung" und „Fluchtwege, Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan") vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales veröffentlicht sind und in Kürze zwei weitere ASR („Türen und Tore" und „ Sicherheitsbeleuchtung, optische Sicherheitsleitsysteme") folgen. Einen Überblick zu den Aktivitäten des ASTA sowie über den Stand und Ersatz von ASR gibt eine bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin unter www.baua.de/prax/arbeitsstaetten/arbeitsstaetten.htm
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Die Stellungnahme der BAK zur Arbeitsstättenverordnung können Sie im Infomaterial unten runterladen.
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